Frage an Bernd Heynemann von Frank P. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Herr Heinemann,
meine Frage lautet wann endlich die Zwangsmitgliedschaften der Unternehmer aufhören. Es kann doch nicht sein das die kleinen Unternehmen für Berufgenossenschaften, Urlaubskassen usw. in denen auch noch Politiker und Gewerkschaftsbosse auf hohen Posten des Aufsichtsrates sitzen, viel Geld lassen müssen. Eigentlich bräuchten wir das Geld für Lohnsteigerungen Neueinstellungen und Investitionen.
Mitarbeiter könnte man auch über Versicherungen Optimal absichern.
Mit freundlichen Gruß
F. Prescher
Sehr geehrter Herr Prescher,
vielen Dank für Ihre Mail vom 03.07.2008.
Im Zuge der Reformdiskussionen in Deutschland wurden viele Strukturen auf den Prüfstand gestellt. So ist auch das System der gesetzlichen Pflichtmitgliedschaft bei öffentlich-rechtlichen Körperschaften in Deutschland in die Kritik geraten. Die dabei vorgebrachten Argumente sind nicht immer sachlich, oft gehen sie von unvollständigen Informationen aus und übersehen wichtige Aspekte.
In ihrem teilweise über 100 jährigen Bestehen haben sich die Kammern (z.B. IHK) als Selbstverwaltungseinrichtungen der Interessen des Handwerks in ihren Kammerbezirken bewährt. Die Kammern dienen als Vermittler zwischen Staat und Wirtschaft (Handwerk).
Die Interessenvertretungen sorgen für bessere Rahmenbedingungen und
Entlastungen für die Mitgliedsbetriebe. Zu den hoheitlichen Aufgaben gehören z.B. das Führen der Handwerks- und Lehrlingsrolle, die Regelung und Überwachung der Berufsausbildung, Errichtung von Prüfungsausschüssen, Erlass von Prüfungsordnungen usw. Die Finanzierung geschieht zu einem Teil aus den Beiträgen der Mitgliedsbetriebe. Der größte Teil wird selbsterwirtschaftet bzw. durch Zuschüsse von Land und Bund gedeckt. Es lohnt sich, genau hinzuschauen: Sehen Sie Ihren Beitrag nicht als lästige Pflicht“, sondern als „lohnende Investition“.
Ihre Mitgliedschaft:
- stellt sicher, dass die Gesamtinteressen des Unternehmers wirkungsvoll vertreten werden
- ermöglicht umfangreiche Maßnahmen der Unternehmerförderung
- sichert die praxisnahe Erledigung hoheitlicher Aufgaben in Selbstverwaltung
- garantiert die Unabhängigkeit und objektive Interessenwahrnehmung der Kammern
- ist ein Zeichen der Solidarität der Unternehmer
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Heynemann