Frage an Bernd Heynemann von Wolfgang S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Der ENTWURF der Fraktionen von CDU/CSU und SPD zum Thema "Unterstützung für Opfer der SED-Diktatur - Eckpunkte für ein 3. SED-Unrechtsbereinigungsgesetz" beginnt in den ersten 3 Absätzen mit schön klingenden Worten über "Würdigung der Opfer, solidarische Leistung, moralische Dimension, Einsatz für Werte der Freiheit" um dann im 4. Absatz "die Katze aus dem Sack zu lassen": Natürlich beschränkt auf wirtschaftlich bedürftige Opfer.
Noch heuchlerischer klingt dann die Begründung der Beschränkung auf wirtschaftlich bedürftige Opfer. Die für die bis 1989 in der DDR ansässigen NS-Opfer zu leistende monatliche Rentenzahlung jedenfalls erfolgt ohne jegliche Bedürftigkeitsprüfung. Wir halten dies auch durchaus für richtig. Genau deshalb meinen wir aber, dass dann mit zweierlei Maß gemessen wird und damit ein eklatanter Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz in unserer Verfassung in den "Eckpunktenn" geplant wird.
Dennoch begrüßen wir die Willenserklärung in den „Eckpunkten“ als ein - zwar unzureichend kleines - Schrittchen in die richtige Richtung, das wenigstens den am schlimmsten Leidenden eine kleine Hilfe zuteil werden lässt. Aber die schönen Worte in den ersten 3 Absätzen und die verlogene Begründung der Bedürftigkeitsklausel sollte doch aus dem zu schaffenden Gesetz besser draußenbleiben.
Wir meinen: Richtiger, moralischer und würdiger wäre es aber allemal, in dem weiteren Gesetzgebungsverfahren auf die Bedürftigkeitsklausel zu verzichten und dem Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes zu folgen. Welche Meinung haben Sie, Herr Heynemann, zu diesem, von uns als Entwürdigend befundenen Eckpunktepapier und unseren (Bund Stalinistisch Verfolgter (BSV)/ Vereinigung der Opfer des Stalinismus (VOS) Sachsen-Anhalt) Schlussfolgerungen dazu?
Sehr geehrter Herr Stiehl,
vielen Dank für Ihre Mail vom 04. Februar 2007. Ich stehe bereits in engen Kontakt mit Ihrem Vorsitzenden Johannes Rink und habe ihm den Gesetzentwurf zugeleitet.
Er ist mit mir einer Meinung, dass der Weg der richtige ist, aber noch nicht die Art und Weise, wie dieser beschritten wird. Knack- und Diskussionspunkt in diesem Gesetzentwurf ist die Zahlung der Opferpension in Abhängigkeit der Bedürftigkeit. In der nächsten Sitzungswoche des Bundestages wird dieser Gesetzentwurf zur 1. Lesung gebracht und wir, besonders die Ostgruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, wird sich gegen diese Bedürftigkeitsregelung aussprechen. Inwieweit andere gesetzliche bzw. vertragliche Regelungen dort mit hineinspielen (jüdische Verträge)werden wir debattieren. Herr Rink und Sie werden informiert.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Heynemann