
(...) Zu Ihrer Frage teile ich Ihnen folgendes mit: Schleswig-Holstein beteiligt sich konkret mit 220.000,- € am ergänzenden Hilfesystem für Opfer von sexuellem Kindesmissbrauch. Eine Beteiligung an einem Fond ist bisher nicht vorgesehen und es bestehen dagegen auch einige rechtsstaatliche Vorbehalte, die erst aus dem Weg geräumt werden müssen. (...)