Frage an Bernd Heinemann von Nicole S. bezüglich Gesundheit
Am 20.11.2013 wurde folgende Passage zur Stabilisierung des Hebammenwesens in den Koalitionsvertrag aufgenommen: „Die Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung mit Geburtshilfe ist uns wichtig. Wir werden daher die Situation der Geburtshilfe und der Hebammen im Speziellen beobachten und für eine angemessene Vergütung sorgen.“
Wie sieht es nun aktuell in Schleswig-Holstein aus? Die außerklinische Geburtshilfe stirbt aus! Das Geburtshaus Kiel wird vom 09.03.14 bis zum 12.03.14 schließen, um zu beraten ob und wie das Geburtshaus weiterhin bestehen bleiben kann.
Laut dem Pflegeneuausrichtungsgesetz im SGB V § 24 f hat jede Frau das Recht zur freien Wahl des Geburtsortes. Dieses Recht ist akut in Gefahr! Aktuell existieren nur noch das Geburtshaus in Kiel und Lübeck. Hausgeburtshebammen sind kaum zu finden und ihre Kapazitäten sind ausgelastet. In Schleswig-Holstein ist es also nur noch einer handvoll Frauen möglich außerklinisch zu gebären.
2010 hat eine ungarische Schwangere, Anna Ternovsky, den Staat Ungarn verklagt, da sie sich mangels außerklinisch arbeitender Hebammen in ihrer Wahlfreiheit beschnitten sah. Anna Ternovsky hat den Fall gewonnen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gesteht Frauen nach Artikel 8 der Menschenrechtskonvention ein Recht auf Wahlfreiheit zu.
Wenn sich an der Vergütung für Hebammen in nächster Zukunft nichts ändert, werden Frauen in der Schwangerschaft, während der Geburt, im Wochenbett und in der Stillzeit nicht mehr von Hebammen begleitet. Wer will unter solchen Umständen noch schwanger werden? Soweit darf es nicht kommen!
Es ist Zeit den Worten Taten folgen zu lassen!
Nun kennen Sie mein Anliegen und meine Sichtweise.
Ich habe folgende Fragen:
Wie beurteilt die Landesregierung die Versorgung der schleswig-holsteinischen Bevölkerung mit freiberuflichen Hebammenleistungen?
Gibt es Überlegungen der Landesregierung, die in Schleswig-Holstein tätigen freiberuflichen Hebammen in irgendeiner Wiese zu unterstützen?
Sehr geehrte Frau Scheppeit,
vielen Dank für Ihre Fragen und Anmerkungen, die ich als Vater von drei Kindern der mit der Mutter und den Kindern bei der Geburt sehr auf eine Hebamme angewiesen war, sehr gut nachvollziehen kann.
Zu Ihrer ersten Frage: Die Landesregierung stellt die Exekutive, also die ausführende Gewalt dar. Ich gehöre als Abgeordneter zur Legislative, also zur gesetzgebenden Gewalt. Wir haben die Landesregierung beauftragt, uns bis zur Sommerpause einen Bericht zur Geburtshilfe in Schleswig-Holstein zu erstatten. Dieser Bericht wird Ihre Fragen hoffentlich zu Ihrer Zufriedenheit beantworten.
Was unseren im Koalitionsvertrag beschriebenen Einsatz für das Hebammenwesen angeht, so haben wir die Landesregierung in diesem Sinne beauftragt, sich besonders auch auf Bundesebene für die Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung mit Geburtshilfe einzusetzen. Die hohen aus Regresserwartungen resultierenden Haftpflichtversicherungsleistungen sind in neuen Gesetzesvorhaben dahingehend entwickelt worden, dass die Regressforderungen der Krankenkassen beeinflusst werden sollen. Die Auswirkungen, die auf eine Absenkung der Versicherungsprämien abzielen, sind noch nicht ganz absehbar, aber auf dem Weg.
Der Bericht wird zu gegebener Zeit auf der Homepage des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung und auf www.ltsh.de unter Dokumente veröffentlicht. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Herzliche Grüße
Bernd Heinemann, MdL