Frage an Bernd Heinemann von Mary J. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Heinemann,
Lotta e. V. ist eine Einrichtung, die sich auf die ambulante Betreuung von Frauen mit Psychotraumatisierungen spezialisiert hat. In dieser alltagsbezogenen Begleitung wird deutlich, dass die Folgen komplexer Traumatisierung aufgrund von Gewalt Schwierigkeiten in sämtlichen Lebensbereichen verursachen. Viele Leistungen, die für Überlebende sexueller Gewalt in der Kindheit wichtig und hilfreich sind, werden durch das frei zugängliche Hilfesystem nicht bzw. nicht ausreichend abgedeckt. Ein Ergebnis des „Runden Tisches Sexueller Kindesmissbrauch“ war daher 2013 die Einrichtung des Fonds Sexueller Missbrauch, aus dem Überlebende/Opfer Geldleistungen beantragen können. Menschen, die durch in der Kindheit erlebte sexualisierte Gewalt traumatisiert sind, leiden oft noch Jahrzehnte danach an den Folgen, viele von ihnen leben aufgrund von eingeschränkter Arbeitsfähigkeit oder Arbeitsunfähigkeit in Armut. Daher sind die Leistungen z. B. für bestimmte Therapien für sie sehr wichtig. Mit Erstaunen haben wir jetzt erfahren, dass, anders als ursprünglich beabsichtigt, bislang erst zwei von 16 Bundesländern in den Fonds eingezahlt haben. Schleswig-Holstein hat sich bislang nicht beteiligt. Daher unsere Frage an Sie: plant das Land Schleswig-Holstein eine Zahlung an den Fonds? Und falls nicht: mit welcher Begründung?
Mit freundlichen Grüßen
Mary Jirsak im Auftrag von
Lotta e. V.
Ambulante Betreuung
Sehr geehrte Frau Jirsak,
die Mail, mit der ich über Ihre Frage benachrichtigt wurde, hat mich im Urlaub erreicht und ist dann wohl untergegangen. Beim Aufräumen alter Dateien habe ich sie erst jetzt entdeckt. Entschuldigung dafür. Zu Ihrer Frage teile ich Ihnen folgendes mit:
Schleswig-Holstein beteiligt sich konkret mit 220.000,- € am ergänzenden Hilfesystem für Opfer von sexuellem Kindesmissbrauch. Eine Beteiligung an einem Fond ist bisher nicht vorgesehen und es bestehen dagegen auch einige rechtsstaatliche Vorbehalte, die erst aus dem Weg geräumt werden müssen.
Wir werden uns auf Bundesebene weiterhin für eine nachhaltige Reform des Opferentschädigungsgesetzes einsetzen, um die Belange für diese Opfer eindeutiger zu berücksichtigen.
Herzliche Grüße
Bernd Heinemann