Frage von Hedwig M. • 17.05.2012
Antwort ausstehend von Bernd-Carsten Hiebing CDU
(...) Selbstverständlich darf die Polizei -weder im Emsland noch andernorts in Deutschland - weder grundlos noch mit unverhältnismäßiger Gewalt vorgehen. Dennoch muss die Polizei bereit und in der Lage sein auch etwaigem Widerstand durch den Einsatz geeigneter Mittel zu begegnen. (...)
(...) Der Wechsel zu einem anderen Energieanbieter ist im Grunde durch die Liberalisierung der Energiemärkte überhaupt erst möglich geworden. (...)
(...) Für offizielle Reisewarnungen ist nur das Auswärtige Amt in Berlin zuständig. (...)
(...) Dieser teilte mir mit, dass das Land selber keine Reinigungsmaßnahmen an Bundesstraßen durchführt. Gleichwohl stehen im Etat Gelder zur Verfügung, um Reinigungsmaßnahmen an Dritte (Privatfirmen) zu vergeben. (...)