Portrait von Bernd-Carsten Hiebing
Bernd-Carsten Hiebing
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Bernd-Carsten Hiebing zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Joachim P. •

Frage an Bernd-Carsten Hiebing von Joachim P. bezüglich Recht

Artikel vom Sonntags Report Papenburg ( http://www.sonntags-report.de/cms/ausgaben/110626/emsland/pages/10003.jpg ): Polizeibrutalität gegen einen Mann der 10 Jahre schon Arbeitsunfähig ist : "Sie haben mich zu Boden geworfen, getreten und mir Schläge auf den Kopf gegeben" Auf Nachfrage von Sonntags Report bestätigt die Polizei Haren den Verhaftungsvorgang: Meine Beamten haben völlig KORREKT gehandelt, denn sie mußten GEWALT anwenden, weil Hr.P. sich der der VERHAFTUNG widersetzt hat" sagt Polizeidienststellenleiter Johannes Berentzen. "Am Ende hat man mir Handschellen angelegt, die tiefe Einschnitte in meine Handgelenke zur Folge hatten, weil man mich damit aus dem Haus gezogen hat" schildert Norbert P. den Abend weiter. In der Haftanstalt wurde er dann so lange unter Druck gesetzt (auf ihn eingeredet??) bis er dann irgendetwas unterschrieben hat. Nach der Unterschrift wurden im Krankenhaus Meppen dann die SCHWEREN Verletzungen,"die mir die Polizei zugefügt hat" dokumentiert!!! Norbert P. hat einen Titel wegen "SCHWERER KÖRPERVERLETZUNG" beim EUROPÄISCHEN Gerichtshof gegen die Polizei Haren erwirkt. "Aber das nützt mir wenig" sagt Norbert P. ernüchtert, "denn Titel des EUROPÄ-ISCHEN Gerichtshofes werden von der Justiz in Deutschland NICHT vollstreckt" Der Mann fühlt sich ohnmächtig ob seiner Situation !!! Meine Fragen: 1. Sind solche Praktiken im Emsland üblich?? (ich bin 50% schwerbehindert und somit leicht verletzlich und hilflos 2. Ist Europa und deren Titel nur eine Farce die Politiker je nach Bedarf benutzen und gelten diese Titel nichts ausser wenn es sich um Parkvergehen Deutscher im Ausland handelt? 3. Muß ich als ehrenamtlicher Richter mich auch fürchten vor dieser "POLIZEI"??? (Habe ein anderes fieses Erlebnis mit einem Polizisten gehabt der einfach einer "üblen Nachrede" in unangemessener Form nachging und dies auch noch demonstrativ in die Nachbarschaft trug) 4: Gelten hier in Niedersachsen auch Gesetze, insbesondere das Grundgesetz? Bitte sie um klare Antworten, habe Angst vor Repressalien glaube aber noch ans Grundgesetz

Portrait von Bernd-Carsten Hiebing
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Päch,

die drastischen Schilderungen und die erhobenen Vorwürfe klingen tatsächlich sehr gravierend.

Ich bitte Sie um Verständnis dafür, dass ich mir ein genaues Bild der Vorgänge allerdings in der Kürze der Zeit nicht verschaffen konnte. Dennoch möchte ich, Ihrem Wunsch entsprechend, Ihre Fragen beantworten:

1. Sind solche Praktiken im Emsland üblich?

Selbstverständlich darf die Polizei -weder im Emsland noch andernorts in Deutschland - weder grundlos noch mit unverhältnismäßiger Gewalt vorgehen. Dennoch muss die Polizei bereit und in der Lage sein auch etwaigem Widerstand durch den Einsatz geeigneter Mittel zu begegnen. Die Durchsetzung eines Haftbefehls kann dazu gehören - zumal der Beamte einen Haftbefehl auszuführen hat, für den Erlass und damit für die Rechtmäßigkeit eines Haftbefehls sind Richter zuständig.

2. Ist Europa und deren Titel nur eine Farce die Politiker je nach Bedarf benutzen und gelten diese Titel nichts ausser wenn es sich um Parkvergehen Deutscher im Ausland handelt?

Diese Frage ist offenbar rhetorisch gemeint. Bitte beschreiben Sie genau, um was für einen "Titel" es sich handelt, da ich ohne genauere Kenntnis der Details keine Aussage treffen kann. Die Wirksamkeit von Gerichtsentscheidungen und Urteilen europäischer Gerichtsbarkeit ist in den Vertragswerken der Europäischen Union geregelt und gilt selbstverständlich auch in Deutschland.

3. Muss ich als ehrenamtlicher Richter mich auch fürchten vor dieser "POLIZEI"?

In einem Rechtsstaat sollte sich niemand vor der Polizei fürchten müssen, der sich nichts hat zu Schulden kommen lassen. Dies gilt für jeden Bürger - nicht nur, aber eben auch nicht gesondert für ehrenamtliche Richter, die außerhalb der ehrenamtlichen Tätigkeit natürlich ebenso "normale Bürger" des Staates sind.

4: Gelten hier in Niedersachsen auch Gesetze, insbesondere das Grundgesetz?

Auch diese Frage ist sicherlich rhetorisch zu verstehen, denn selbstverständlich gilt das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland im gesamten Geltungsbereich - mithin auch im Bundesland Niedersachsen. Neben den Bundesgesetzes gelten in Niedersachsen auch die Landesgesetze nach der Maßgabe der verfassungsrechtlichen Regelungen.

Aufgrund Ihrer Schilderungen kann ich sehr gut nachvollziehen, dass Sie in hohem Maße Verärgerung empfinden. Allerdings ist es ungemein schwierig, Ihrem Anliegen auf diesem Wege und in dieser Weise gerecht werden zu können. Gerne möchte ich Ihnen aber die Gelegenheit bieten, mir Ihre Situation auch nochmals in einem persönlichen Gespräch zu schildern. Bitte vereinbaren Sie hierfür doch einen Termin über mein Büro unter Tel. 05932/734583.

Freundliche Grüße!

Bernd-Carsten Hiebing MdL