Frage an Bernd Capeletti von Andreas L. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Capeletti!
Ich denke, im Jahr 2009 steht eine Entscheidung bzgl. des Nichtraucherschutzgesetzes an. Nachdem das Bundesverfassungsgericht das geltende Gesetz für unvollständig erklärt hat, erwarte ich eine klare und allgemein gültige Regelung. Ich bin Betreiber einer Gaststätte, einer sog. Einraumkneipe, habe also keine Möglichkeit, ein Raucherbereich zu schaffen. Gleichzeitig ist meine Gaststätte grösser als 75 qm, und ich biete selbst zubereitete Speisen an. Ich finde das gelte Recht benachteiligt mich unglaublich: ich muss tatenlos zusehen, wie meine rauchenden Stammgäste 10 m weiter die Strasse hoch gehen, um eine Raucherkneipe aufzusuchen. Es ist nicht fair, Ausnahmeregelungen zu schaffen, ausserdem ist es völlig unverständlich, denn in anderen europäischen Ländern funktioniert das absolute Rauchverbot ja auch. In Flugzeugen, Bussen und Bahnen gibt es auch keine Raucherbereiche mehr, warum also in unserer Gastronomielandschaft? Entweder alle dürfen Raucherkneipen sein, oder keiner!
Mit freundlichem Gruss
Andreas Laitenberger
Sehr geehrter Herr Laitenberger,
zunächst vielen Dank für Ihre E-Mail bzgl. des Themenkomplexes Nichtraucherschutzgesetz. Wie ich feststellen konnte, haben Sie sich in der Angelegenheit zwischenzeitlich sowohl an einige meiner Fraktionskollegen, als auch an den für das Ressort zuständigen Fraktionsmitarbeiter, Herrn Pohl, gewandt. Insoweit kann ich Ihnen über die bereits erworbenen Erkenntnisse hinaus keine Neuigkeiten übermitteln.
Mit besten Grüßen
Bernd Capeletti