Frage an Bernd Baumann von Philipp P. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Sehr geehrter Herr Baumann,
schächten ist in Deutschland grundsätzlich nicht gestattet, die Einfuhr von Fleisch im Ausland geschächteter Tiere ist dagegen legal.
Dieses ohnehin schon weiche Verbot wird in der Praxis jedoch weiter aufgeweicht.
https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/__4.html
https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/__17.html
Zum einen gibt es die Möglichkeit in Deutschland Tiere unter Betäubung zu schächten.
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/schlachten-kurs-grub-1.3998717#
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/schlachten-kurs-grub-1.3998717-2
Außerdem wird Fleisch von im Ausland geschächteten Tieren nach Deutschland importiert.
https://youtu.be/MXN2piFmWLo
Die Nachfrager beruft sich auf religiöse Interessen und die Freiheit zum Bekenntnis/Religion.
In Deutschland gilt jedoch die Freiheit sich zu einem Bekenntnis oder einer Religion zu bekennen.
Es gilt jedoch nicht die Freiheit der Bekenntnisse/Religionen alles zu tun.
Das schächten ist ein mitunter minutenlanger Todeskampf für die Tiere.
Wen Sie sehr starke Nerven haben können Sie sich hier anschauen was schächten für die Tiere bedeutet.
https://www.youtube.com/watch?v=paH6JmVL2FA
Was werden Sie gegen diese Tierquälerei tun?
Mit freundlichen Grüßen
P. P.
Sehr geehrter Herr P.,
die Alternative für Deutschland lehnt Schlachtungen ohne Betäubung im Sinne des § 4a Absatz 2 Nummer 2 des Tierschutzgesetzes („Schächten“) ab und fordert eine ersatzlose Streichung dieses Paragraphen. Damit ist Schächten nicht per se adressiert, sondern jede Form des betäubungslosen Schlachtens. Die Bundestagsfraktion der Alternative für Deutschland bereitet dazu einen entsprechenden Antrag vor.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Bernd Baumann