
(...) Im Statut der CDU Deutschlands wird in § 15 die konkrete Ausgestaltung des Frauenquorums geregelt: Frauen sollen an Parteiämtern in der CDU und an öffentlichen Mandaten mindestens zu einem Drittel beteiligt sein. Sowohl bei parteiinternen Gruppenwahlen, als auch bei der Kandidatenaufstellung für Parlamentswahlen sollen nach Möglichkeit mindestens ein Drittel der zu wählenden Kandidaten Frauen sein. (...)