Werden Sie sich für eine bayernweite HotSpot-Regelung und damit für eine Beibehaltung der Maskenpflicht in Schulen einsetzen?
Sehr geehrter Herr Zierer,
die Infektionszahlen sind derzeit so hoch wie nie zuvor. Gleichzeitig müssen seit heute müssen Grundschüler im Unterricht keine Masken mehr tragen. Ich fordere Sie als Elternbeirat dazu auf, sich dafür einzusetzen, dass bayernweit die HotSpot-Regelung aktiviert wird und im Unterricht wieder Maske getragen wird. Es ist vollkommener Irrsinn, auf diese einfache Schutzmaßnahme in Innenräumen zu verzichten, während im Pausenhof, wo die Kinder herumlaufen und Abstand halten können, die Maske aufbehalten werden muss.
Die PCR-Tests schützen die Kinder zu spät vor Ansteckung. Die Wissenschaft (u.a. Dr.Keppler, Virologe aus München, Dr.Drosten) ist ganz überwiegend der Meinung, dass der sehr effiziente und minimal invasive Basisschutz Maske nicht ohne weiteres aufgegeben werden darf.
Familienangehörige mit Vorerkrankungen werden durch den Verzicht ohne Not in Gefahr gebracht.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Stefan L.
Sehr geehrter Herr L.
was die Hotspot-Regelung angeht, ist noch immer nicht ganz klar, welche Kriterien hier gelten sollen. Insbesondere ob und mit welchen Kriterien es möglich ist, das gesamte Bundesland zum Hotspot zu erklären. In Punkto Maskenpflicht an den Schulen habe ich selbst durch Gespräche und Zuschriften von Eltern und älteren Schülern ein sehr unterschiedliches Meinungsbild erhalten. Die einen wünschen sich größtmögliche Sicherheit, die anderen möglichst weitgehende Lockerungen und den Wegfall der Maskenpflicht. Wie Sie wissen, haben sich die Freien Wähler für die aktuell geltende Regelung eingesetzt, die unter anderem den Wegfall der Maskenpflicht am Platz für Grundschülerinnen und Grundschüler vorsieht. Ich denke, dass die regelmäßigen Testungen, vor allem die neuen PCR-Pooltestungen, einen Basisschutz bieten, der die Erleichterungen möglich macht. Die Maskenpflicht entfällt also zunächst dort, wo ein sehr hoher Schutz durch regelmäßige PCR-Pooltestungen gewährleistet werden kann. Deshalb sollten die Tests soweit möglich auch nach dem 2. April fortgesetzt werden, allerdings steht noch nicht fest, auf welcher rechtlichen Grundlage das erfolgen kann.