Wie möchten Sie die Ambitionslücke im Klimaschutzgesetz schließen (zwischen erlaubtem THG Ausstoß bis 2045 und Überschreitung der 1,5-Grad-Grenze des Pariser Abkommens bis 2030)?
Sehr geehrter Herr Bergt,
nach der Sommerpause soll der Bundestag noch über die Entkernung des Klimaschutzgesetzes abstimmen. In der neuen Vorlage geht es u.a. um die Aufhebung der jährlichen Sektorenziele.
Wie soll Ihrer Meinung nach das 1,5 Grad Limit von Paris, dem Ihre Partei ja auch zugestimmt hat, eingehalten werden, wenn
a) das künftige KSG noch weicher formuliert wird als das aktuelle KSG
und
b) das aktuelle KSG schon nicht ausreicht, weil es noch bis 2045 erlaubt Treibhausgase auszustoßen, während wir die maximalen 1,5 Grad wahrscheinlich bis 2030 überschreiten werden?
Sehr geehrter Herr K.,
Sie haben mittlerweile einige Bundestagsabgeordnete kontaktiert und auch ich kann Ihnen an dieser Stelle mitteilen, dass die momentan diskutierten Pläne zum KSG auf Grundlage eines Regierungsentwurfes basieren. Die erste Lesung hat bereits im Bundestag stattgefunden und das KSG befindet sich somit derzeit im parlamentarischen Verfahren.
Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw38-de-bundesklimaschutzgesetz-965094
In diesem Verfahren ist es unsere Aufgabe ein Instrument einzusetzen, welches uns garantiert, dass wir die Ziele des Pariser Abkommens einhalten; das Abkommen von Paris gilt somit für uns.
Wenn Sie noch weitere Fragen haben, wenden Sie sich gerne an mein Team oder an mich unter bengt.bergt.wk@bundestag.de oder bengt.bergt@bundestag.de.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Bengt Bergt
Bundestagsabgeordneter