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Bengt Bergt
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Frage von Volkmar J. •

Was bedeutet das GKV-Finanzierungsstabilisierungsgesetz für meine gesundheitliche Versorgung?

Moin Herr Bergt, was bedeutet das GKV-Finanzierungsstabilisierungsgesetz für meine gesundheitliche Versorgung?! Viele behaupten, dass dieses Paket Unfug sei. Muss ich mir bzgl. der Ärzteversorgung (insbesondere Fachkräfteversorgung) nun Sorgen machen? Viele Grüße aus Tangstedt!

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Moin Herr J.,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz. Darin äußern Sie die Sorge, dass sich die ärztliche Versorgung verschlechtern könnte. Ich bin davon überzeugt, dass wir nach langem Ringen in der Koalition ein gutes Gesetz im Sinne der Patientinnen und Patienten verabschiedet haben. Angesichts eines 17 Milliarden großen Defizits der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) war dies eine große Herausforderung. Als SPD-Bundestagsfraktion war uns wichtig, dass wir Leistungskürzungen und stark steigende Zusatzbeiträge verhindern und gleichzeitig die ärztliche Versorgung verbessern. Das ist uns gelungen.

Wir ersetzen die bisherige Neupatientenregelung durch ein anderes Verfahren. Ärztinnen und Ärzte bekommen künftig mehr Geld, wenn sie nach Vermittlung durch die Terminservicestelle schnell eine Behandlung anbieten. Auch werden Hausärztinnen und Hausärzte künftig mehr Geld bekommen, wenn sie gesetzlich Versicherten schnell einen Termin bei einer Fachärztin oder einem Facharzt vermitteln. In diesen Fällen erhält die Fachärztin bzw. der Facharzt bei einer zeitnahen Behandlung ebenfalls einen Zuschlag. So werden wir die Versorgung verbessern. Weiterer wesentlicher Teil des Gesetzes sind Finanzreformen in allen Bereichen der gesetzlichen Krankenversicherung: Die Preisbildung von Arzneimitteln wird reformiert, die Honorierung von Ärzten verändert, die Finanzreserven der Krankenversicherung abgeschmolzen, der Apothekenabschlag erhöht. Damit wird das Defizit ausgeglichen. Der GKV entstehen bei diesen Arzneimitteln im Vergleich zur bisherigen Therapie somit keine Mehrkosten.

Das Gesetz sieht daher auch eine Stärkung der steuerlichen Unterstützung des Gesundheitswesens vor. Der Zusatzbeitrag der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler wird um ca. 0,3 Prozentpunkte erhöht. Diese Erhöhung zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte.

Die Verteilung neuer Lasten ist nie erfreulich. Ich halte dies in der angespannten Situation aber für eine notwendige Maßnahme. Wichtig ist, dass Leistungskürzungen und zu starke Zusatzbeiträge verhindert werden, die gesundheitliche Versorgung verbessert und unser Gesundheitssystem den Herausforderungen gerecht wird. Hierfür werden wir uns als SPD-Bundestagsfraktion auch bei künftigen sowie notwendigen Reformen einsetzen.

Ihr

Bengt Bergt

Bundestagsabgeordneter

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