Warum ist das neue Tierschutzgesetz, dass im Herbst verabschiedet werden soll, so lückenhaft und eigentlich feige. wem will man hier nicht auf die Füße treten?
denn anders lässt es sich nicht erklären, warum immer noch die tierquälerischen Tiertransporte in weit entfernte Länder außerhalb der EU erlaubt werden. und warum bleibt weiter der Verkauf von Tieren auf Online-Plattformen erlaubt. Außerdem soll das Anbindehaltungsverbot nicht für Greifvögel gelten. Wie kann man guten Gewissens gestatten, dass diese "Könige der Lüfte" angebunden zur Schau gestellt u. ein Leben in gefangenschaft fristen müssen. Für unser Vergnügen. Auch ist es unverständlich, warum es jahrzehntelange Übergangsfristen für z.B. Qualzuchten (15 Jahre) geben soll. Ich wünsche mir, dass sich mein Abgeordneter dieser Thematik annimmt und auf den Prüfstand stellt und eine e c h te Verbesserung des Tierschutzgesetzes fordert (Quelle: Peta)
Sehr geehrte Frau F.,
vielen Dank für Ihre Nachricht und dass Sie sich für den Tierschutz einsetzen. Mir liegt sehr daran, allen Lebewesen ein artgerechtes Dasein zu gewähren und da ich Veganer bin, können Sie sicherlich nachvollziehen, dass jegliches Leid an Tieren ein tiefes Unwohlsein in mir auslöst.
Der Tierschutz ist im Grundgesetz als Staatsziel verankert. Nach wie vor bestehen aber an einigen Stellen Verbesserungsbedarfe, insbesondere bei der Anwendung und dem Vollzug der Regeln. Mit diesen Defiziten dürfen und wollen wir uns nicht abfinden; hierzu zählen auch Ihre aufgeführten Inhalte. In den vergangenen Jahren sind Forschung und Wissenschaft beim Tierschutz vorangekommen und haben uns wichtige neue Erkenntnisse gebracht. Diese neuen Erkenntnisse fließen jetzt in die Gesetzesänderung ein. Die aktuelle Bundesregierung ist die erste, die das Amt einer Beauftragten für Tierschutz geschaffen hat. Die erste Beauftragte der Bundesregierung für Tierschutz ist seit Mai 2023 Ariane Désirée Kari. Damit wird der Tierschutz in Deutschland strukturell und institutionell gestärkt. Zudem soll es weitere Maßnahmen geben, um Verstöße gegen den Tierschutz effektiver ahnden zu können.
Ich nehme Ihre Nachricht sehr ernst! Das von Ihnen angedeutete Gesetz befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren und befindet sich vorerst in der Entwurfsfassung; wir als SPD-Bundestagsfraktion möchten das Gesetz natürlich verbessern. Mit den Koalitionspartner:innen wurden konkrete Maßnahmen und Inhalte vereinbart, um den Tierschutz in unserem Land bestmöglich zu schützen. Im Dezember 2024 soll das neue Tierschutzgesetz verabschiedet werden und wird dann ein halbes Jahr später in Kraft treten. Diese Novellierung des Tierschutzgesetzes ist das ambitionierteste und umfangreichste tierschutzpolitische Vorhaben der vergangenen Jahrzehnte. Es zählt zu den Erfolgen der Ampel-Regierung, dass wir damit Lücken im Tierschutz schließen.
Ihre Nachricht nehme ich zum Anlass mit unseren zuständigen Berichtertatter:innen ins Gespräch zu gehen.
Wenn Sie noch weitere Fragen haben, wenden Sie sich gerne an mein Team oder an mich unter bengt.bergt.wk@bundestag.de oder bengt.bergt@bundestag.de.
Mit freundlichen Grüßen
Bengt Bergt
Bundestagsabgeordneter