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Bengt Bergt
SPD
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Frage von Christine R. •

Der Koalitionsausschuss hat vereinbart, die verbindlichen jährlichen Sektorziele im Klimaschutzgesetz abzuschaffen. Wie werden Sie in dieser Frage im Bundestag abstimmen?

Sehr geehrter Herr Bergt,
das Klimaschutzgesetz reicht laut Urteil des Bundesverfassungsgerichtes nicht aus, um Freiheitsrecht und Lebensgrundlagen von Jugendlichen zu schützen. Ich hatte gehofft, dass das Gesetz von der Koalition tiefgreifend nachgeschärft wird. Doch nun sollen die verpflichtenden jährlichen Sektorziele wegfallen. Einzelne Minister werden so aus ihrer Verantwortung für wirksamen Klimaschutz entlassen.
Im Summary for Policycemakers des neuen IPCC Berichts lese ich, wie ernst die Lage ist und was zu tun ist:
"schnelle und tiefgreifende sowie in den meisten Fällen sofortige Senkung der Treibhausgasemissionen IN ALLEN SEKTOREN in diesem Jahrzehnt".
(dt: https://www.de-ipcc.de/media/content/Hauptaussagen_AR6-SYR.pdf)
Mir liegt am Herzen, dass unsere Kinder und Enkel eine menschenwürdige Zukunft haben.
Bitte setzen Sie sich dafür ein, dass das neue Klimaschutzgesetz den Erkenntnissen der Wissenschaft und dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts entspricht.
Christine R.

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Antwort von
SPD

Hallo Frau R.,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir als SPD haben in der letzten Legislaturperiode gegen den harten Widerstand der Union ein Klimaschutzgesetz erkämpft. Für dieses Gesetz werden wir auch weiterhin eintreten.

Nach den neuesten Koalitionsbeschlüssen wird vielfach behauptet, die Sektorziele würden abgeschafft werden. Dies ist so nicht richtig. Wir behalten die Sektorziele bei. Wir müssen aber auch anerkennen, dass die Pflicht bei Zielverfehlung jährlich neue Programme in einzelnen Sektoren aufzulegen, nicht automatisch zur Einhaltung unserer Klimaziele führt. Insbesondere im Gebäude- und Verkehrsbereich sind auch mehrjährige Programme erforderlich, die erst im Laufe der Jahre ihre Wirkung entfalten. Deshalb wollen wir das Klimaschutzgesetz weiterentwickeln und verbessern.

In Zukunft muss bereits im ersten Jahr einer Legislaturperiode ein umfassendes sektorübergreifendes Klimaschutzprogramm von der Bundesregierung beschlossen werden. Wie bisher bleibt ein jährliches Monitoring der Emissionsentwicklung für die einzelnen Sektoren als Grundlage bestehen. Künftig wird aber nicht nur die Vorjahresemissionen betrachtet, sondern auch die Prognose für die zukünftige Emissionsentwicklung. Mit den Emissionsdaten des Vorjahres wird dann auch die prognostizierte Emissionsentwicklung für die Jahre bis 2030 und mit Blick auf 2035, 2040 und 2045 dargestellt. Es wird für jeden Sektor geprüft, ob die CO2-Minderung ausreicht, um die Ziele zu erreichen.

Wenn das Gesamtziel aller Sektoren zukünftig zwei Jahre in Folge überschritten wird, ist die Bundesregierung verpflichtet, Maßnahmen zur Sicherstellung der Klimaziele für 2030 zu beschließen. Hier sind dann weiterhin gerade die Sektoren gefragt, die ihre Ziele verfehlen. Klimaschutz wird somit zu einer echten Querschnittsaufgabe der Bundesregierung.

Wir werden beim Gesetzgebungsverfahren genau darauf achten, dass das Klimaschutzgesetz nicht verwässert, sondern sogar besser als bisher wird.

Ihr

Bengt Bergt

Bundestagsabgeordneter

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