2 % Hürde ?
Warum für die 2% Hürde? Demokratie bedeutet für mich jeder kann das wählen was er möchte.
Sehr geehrter Herr P.,
vielen Dank für Ihre Frage; ich nehme an, dass Sie sich auf die Einführung einer Sperrklausel bei EU-Wahlen beziehen.
Bereits 2018 fasste der Rat der Europäischen Union den Beschluss, die Europawahl als allgemeine unmittelbare Wahlen mit einer Mindestschwelle zur Sitzvergabe von mindestens 2 Prozent zu gestalten. Aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts gab es in Deutschland seit 2014 keine solche Sperrklausel mehr. Mit Inkrafttreten des o.g. EU-Ratsbeschlusses ist Deutschland jedoch künftig unionsrechtlich verpflichtet, eine Sperrklausel von nicht weniger als zwei Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen einzuführen.
Weitere Informationen zum Gesetzgebungsverfahren und zu den Inhalten finden Sie hier: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw24-pa-europa-wahl-951626
Wenn Sie noch weitere Fragen haben oder Ihr Anliegen auf ein anderes Thema abzielte, wenden Sie sich gerne an mein Team oder an mich unter bengt.bergt.wk@bundestag.de oder bengt.bergt@bundestag.de.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Bengt Bergt
Bundestagsabgeordneter