Frage von Josef P. • 15.09.2008
Portrait von Beate Merk
Antwort von Beate Merk
CSU
• 18.09.2008

(...) Darin liegt kein Verstoß gegen das Neutralitätsgebot. Denn das bloße Vorhandensein eines Kreuzes in den Sitzungssälen verlangt von den Parteien, Prozessvertretern, Zeugen oder Besuchern keine eigene Identifizierung mit den darin symbolhaft verkörperten Ideen oder Institutionen. Auch wird von weiten Kreisen der Bevölkerung die Anbringung von Kreuzen in Gerichtssälen durchaus positiv gesehen. (...)

E-Mail-Adresse