(...) Um es ganz klar zu sagen: Das Bayerische Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat auf die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft München I keinen Einfluss genommen. Selbstverständlich hat die Generalstaatsanwaltschaft dem Ministerium über dieses bedeutende Wirtschaftsstrafverfahren berichtet. (...)
(...) Kinder können ebenso wie Erwachsene vor einem Zivilgericht Klage erheben oder verklagt werden. (...) Kann das Kind die Kosten der Prozessführung nicht aus eigenen (beispielsweise geerbten oder geschenkten) Mitteln aufbringen, so kann ihm - ebenso wie einem Erwachsenen - auf Antrag durch das Gericht Prozesskostenhilfe gewährt werden. (...)
(...) Es steht Ihnen frei, sich wegen der von Ihnen benötigten Angaben unmittelbar an die zuständigen Aufsichtsbehörden zu wenden. Diesen obliegt auch die Entscheidung darüber, ob die Informationen öffentlich oder auf Anfrage zugänglich gemacht werden können oder der Geheimhaltung bedürfen. (...)