Frage an Beate Merk von Ludwig N. bezüglich Recht
Sehr geehrte Fr. Dr. Merk,
folgende Fragen zum Bayern-LB-Debakel.
Im Fall Mollath haben Sie immer wieder die Unabhängigkeit der bayerischen Justiz betont. Gilt diese Unabhängigkeit auch für die Staatsanwaltschaften? Sind Sie gegenüber den Staatsanwälten weisungsbefugt, vor allem was die Art und Weise und den Umfang der Untersuchungen betrifft. Bei den Ermittlungen zum Bayern-LB-Debakel hat wohl das Landgericht die Arbeit der Staatsanwaltschaft kritisiert, nicht ausreichende Ermittlungen gegen die Verwaltungsräte vorgenommen zu haben. Das ist wohl eine unabhängige Entscheidung der Justiz. Haben Sie bei den entsprechenden Ermittlungen Einfluß auf die Staatsanwaltschaft genommen? Wenn ja, welcher Art, wenn nein, hätten Sie nicht Einfluß nehmen und die Staatsanwaltschaft auffordern müssen, ihre Ermittlungen auch gegen die Verwaltungsräte korrekt zu führen. Wurden oder haben Sie sich nicht ausreichend über die Sachlage informiert und entnehmen Sie diese Hinweise jetzt erst der Presse? Ist es möglich, diese Ermittlungen noch einmal aufzunehmen und auszuweiten? Werden Sie eine entsprechende Anweisung geben. Hat der Vorgang Konsequenzen für nicht ausreichend ermittelnde Staatsanwälte?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Niederberger,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 8. August 2013.
Um es ganz klar zu sagen: Das Bayerische Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat auf die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft München I keinen Einfluss genommen. Selbstverständlich hat die Generalstaatsanwaltschaft dem Ministerium über dieses bedeutende Wirtschaftsstrafverfahren berichtet. Dem Ministerium wurden die Anklageschrift und die Einstellung nach Fertigstellung vorgelegt. Entwürfe hierzu wurden nicht vorgelegt. Über die getroffenen staatsanwaltschaftlichen Entscheidungen wurde ich informiert.
Der Vorwurf in der Süddeutschen Zeitung trifft auch nicht zu. Hierzu haben sich sowohl das Gericht als auch die Staatsanwaltschaft München I umgehend positioniert: Die Gerichtssprecherin Margarete Nötzel hat gegenüber den Medien klargestellt, dass die Zeitung den Beschluss des Landgerichts München I falsch verstanden habe. Dieser sei nicht so zu lesen, dass hier eine Schonung des Verwaltungsrats gesehen werde. Die Kammer sei vielmehr der Auffassung, dass die Ermittlungen außer gegen den Verwaltungsrat auch gegen den Vorstand hätten eingestellt werden müssen, weil keine strafrechtlich relevanten Fehler gemacht worden seien. Dies sei der Streitpunkt zwischen Gericht und Anklage.
Auch die Staatsanwaltschaft München I hat in ihrer Pressemitteilung vom 8. August 2013 zu der Berichterstattung Stellung genommen und unter anderem ausgeführt:
"Die Staatsanwaltschaft München I weist die im Artikel der Süddeutschen Zeitung vom 08.08.2013 erhobene Behauptung, die Staatsanwaltschaft soll im Zusammenhang mit den Ermittlungen in der Sache BayernLB die „…CSU geschont haben“, auf das Energischste zurück. Die Unterstellung der Süddeutschen Zeitung ist falsch. Die Anklage der Staatsanwaltschaft München I vom 25.05.2011 geht vielmehr davon aus, dass die angeklagten Mitglieder des Vorstandes der BayernLB im Zusammenhang mit dem Erwerb der Hypo Grupp Alpe Adria im Jahr 2007 den Verwaltungsrat arglistig getäuscht haben.
Deshalb sieht die Staatsanwaltschaft auch keinen Grund, Ermittlungen gegen getäuschte Verwaltungsratsmitglieder aufzunehmen oder auszuweiten. Die Staatsanwaltschaft schließt sich daher nicht der Bewertung der 6. Strafkammer des Landgerichts München I im Beschluss vom 06.08.2013 an, es gebe keinen Tatverdacht gegen die Mitglieder des Vorstandes. Deshalb hat die Staatsanwaltschaft noch am 07.08.2013 sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt."
Die Beschwerdeentscheidung des Oberlandesgerichts München bleibt abzuwarten.
Deshalb gibt es auch keinen Anlass für Anweisungen an die Staatsanwaltschaft.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Beate Merk