Frage an Beate Merk von Sina B. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Staatsministerin Dr. Merk
1.
Viele Familienangehöriger von Mordopfern erholen sich Zeitlebens nicht mehr von solchen schrecklichen Taten. Krankenkassen bezahlen aber oft gar keine oder nur eine zeitlich eng begrenzte Therapie, die Familienangehörige dabei unterstützt, mit dem Verlust leben zu lernen.
Wurde je der Kontakt zu Familienangehörigen der Mordopfer z.B. des Roland S. gesucht und wurde den Familienangehörigen Unterstützung angeboten?
2.
Ich habe mehrfach gelesen, dass Familienangehörige von Mordopfern ganz alleine für die Beerdigungskosten aufkommen müssen.
Stimmt dies?
3.
Wenn Täter sich außerhalb der Forensik / Gefängnis aufhalten und von Sicherheitspersonal / Ärzten begleitet werden, müssen dann für das Personal Überstunden- bzw. ein Sonntagszuschlag bezahlt werden?
3.1. Wenn ja, wer muss diese Kosten bezahlen?
4.
Es ist überhaupt nichts dagegen einzuwenden, wenn Straftäter arbeiten.
Aber warum fließt das Geld nicht an die Einrichtung, in der diese Straftäter untergebracht sind?
Oder an die Familienangehörigen der Opfer?
5.
Wenn Straftäter so viel billiger arbeiten, als Arbeitnehmer außerhalb von Forensik bzw. Gefängnis, dann schädigen die Täter doch letztendlich die unbescholtenen Arbeitnehmer. Unbescholtene Arbeitnehmer können nicht für Cent-Beträge arbeiten, denn sie müssen Lebensmittel bezahlen, Miete, Strom, Heizung, ihre Familie ernähren.
Zudem besteht auch noch die Gefahr, dass die Arbeitnehmer außerhalb von Forensik bzw. Gefängnis ihre Arbeit verlieren, weil sie nicht so billig arbeiten können.
5. 1.
Wie viel Firmen gibt es in Deutschland, die auf diesem Wege äußerst günstig produzieren lassen?
5. 2. Warum wird in Forensik / Gefängnissen nicht der Mindestlohn bezahlt?
Mit ausgezeichneter Hochachtung
Sina Berg
Sehr geehrte Frau Berg,
Frau Staatsministerin Dr. Merk MdL lässt Ihnen für Ihre Anfrage zum Thema "Justiz und Inneres" vom 17.08.2014 danken, die Sie über www.abgeordnetenwatch.de an sie gestellt haben und hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.
Frau Staatsministerin Dr. Merk hat im Zuge der Umbildung der Bayerischen Staatsregierung das Ressort gewechselt und ist nun für Europaangelegenheiten und regionale Beziehungen zuständig. Ich bitte daher um Verständnis, dass sie Ihre Fragen nicht beantworten kann. Vielmehr bitte ich Sie, sich mit Ihren Fragen an das fachlich zuständige Staatsministerium der Justiz zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen,
gez.
Michael Köller