Frage an Beate Merk von Dominik M. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrte Frau Dr.Merk,
Ihrer Broschüre "merkblatt" habe ich entnommen, dass Ihnen der Schutz der Kinder besonders am Herzen liegt. SPD und FDP behaupten dies auch. Worin bestehen die einzelnen Unterschiede zur Position der CSU?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Müller,
herzlichen Dank für Ihre E-Mail.
Die Kleinsten und Schwächsten in unserer Gesellschaft müssen ganz besonders geschützt werden. Für dieses Ziel kämpfe ich seit langem. Dazu gehört für mich eine Vielzahl verschiedener Maßnahmen.
Beispielsweise habe ich massiv dafür gekämpft, dass die sogenannte nachträgliche Sicherungsverwahrung ermöglicht wird. Dies bedeutet: Ein Straftäter, der auch nach der vollen Verbüßung seiner Strafe noch hoch gefährlich ist, darf nicht in Freiheit entlassen werden. Damit können Straftaten verhindert und (potentielle) Opfer geschützt werden. Das gilt für mich, egal ob der Straftäter nach Jugendstrafrecht oder nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt wurde, wenn er nach Verbüßung seiner Strafe längst erwachsen und noch immer hoch gefährlich ist. Hier muss der Schutz der Bevölkerung Vorrang haben. Leider hat Bundesjustizministerin Zypries (SPD) dieses Anliegen immer wieder blockiert. Letztlich konnten wir uns aber weitgehend (wenn auch leider nicht vollständig) durchsetzen. Die bayerische FDP-Landesvorsitzende hingegen hat in derartigen Fälle jegliche nachträgliche Sicherungsverwahrung abgelehnt.
Ein weiteres Beispiel: Jeder sexuelle Übergriff auf ein Kind gehört für mich zu den übelsten Straftaten. Das muss endlich auch im Gesetz deutlich zum Ausdruck kommen. Nach gegenwärtiger Rechtslage gilt ein Raub als Verbrechen, der sexuelle Missbrauch von Kindern dagegen nur als Vergehen, sofern keine erschwerenden Begleitumstände vorliegen. Das ist eine Schieflage in unserer Rechtsordnung, die dringend beseitigt werden muss. Auch derartige Vorschläge wurden bislang von SPD und FDP abgelehnt.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Beate Merk