Portrait von Beate Merk
Beate Merk
CSU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Beate Merk zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Karl W. •

Frage an Beate Merk von Karl W. bezüglich Staat und Verwaltung

Sehr geehrte Frau Dr. Merk,

in Ihrer Tätigkeit als StMin der Justiz ist Ihnen ja der Skandal um die Firma GWG (Gesellschaft für wissenschaftliche Rechts- und Gerichtspsychologie) zugetragen worden.
Über 60 Prozent der Gutachten für Bayerische Jugendämter und Gerichte macht die Firma GWG. Die Gutachten werden von Kritikern als oberflächlich und willkürlich angesehen, mit entsprechendem Schäden für die betroffenen Kinder, Mütter, Väter, gerade im Familienrecht/ Scheidungsverfahren.
Dazu u.a. die Veröffentlichungen in PassauerNeuestePresse vom 18.7.08 und DPA vom 17.7.08 , die ich Ihnen gerne zukommen lassen kann ( Format .pdf)

Sind Sie nicht auch der Meinung, dass den "geschäftstüchtigen" Aktivitäten dieser Firma endlich Einhalt zu gebieten ist?

Mit freundlichem Gruß

Portrait von Beate Merk
Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Welnhofer,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Die Gerichte entscheiden ohne Vorgaben aus dem Justizministerium in richterlicher Unabhängigkeit über die Notwendigkeit der Zuziehung eines Sachverständigen und über seine Auswahl. Sie bestimmen nach freiem Ermessen die Person des Sachverständigen. Im Rahmen ihres Ermessens haben die Gerichte einen Sachverständigen auszuwählen, der die erforderliche Sachkunde und persönliche Eignung besitzt, die für das Gutachten notwendig sind.

Die Sachverständigen der GWG wurden von den Familiengerichten auf Grund der positiven Erfahrungen herangezogen, die die Gerichte nach eigener Einschätzung mit den erstellten Gutachten hinsichtlich fachlicher Qualifizierung sowie angemessener Zeit- und Praxistauglichkeit gemacht haben. Die Auswahl des Sachverständigen durch das Gericht können nur die nächst höheren Gerichte, also die Rechtsmittelinstanz, überprüfen. Eine Bewertung, Überprüfung oder gar Beanstandung der Auswahlentscheidungen, die in die richterlicher Unabhängigkeit getroffen werden, steht dem Staatsministerium der Justiz nicht zu.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Beate Merk