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Frage von Birgitta G. •

Frage an Beate Merk von Birgitta G. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Sehr geehrte Frau Dr. Merk,

mit Freude habe habe ich der heutigen SZ (Nr. 196) Ihre Presseerklärung zu dem Dopingfall im Pferdesport gelesen. "Wenn Tiere gedopt werden, geht es nicht nur um Betrug an den Konkurrenten, Zuschauern und Sponsoren", sondern um "verantwortungslosen Umgang mit schutzlosen Lebewesen."

Wie beurteilen Sie unter diesem Gesichtspunkt die Aktivitäten von Ihrer Kollegin, Frau Dr. Schavan?

Frau Dr. Schavan unterstützt großzügig die Forschung im Genombereich von Pflanzen (GABI) und Tieren (FUGATO). Dagegen kaum eine solide Grundlagenforschung. Dies beklagen auch folgende WissenschaftlerInnen:

http://www.ava1.de/pdf/artikel/sonstiges/2006_19_kampen.pdf

Dr. Then, Patentexperte von GREENPEACE, sieht in den staatlichen Forschungsprogrammen zur Analyse des Erbgutes von Pflanzen (GABI) und Nutztieren (FUGATO) eine große Gefahr.
"In den Förderrichtlinien beider Programme wird festgehalten, dass die Ergebnisse durch Urheberrechte (wie Patente) über eigens assoziierte Lizenz- und Patentagenturen gesichert werden sollen. Damit werden die Ergebnisse staatlicher finanzierter Forschung in privatwirtschaftliche Monopole überführt."

http://www.greenpeace.de/fileadmin/gpd/user_upload/themen/patente_auf_leben/FSPatenteaufNutztiereFinal.pdf

Wenn ich es richtig verstehe, dann finanzieren wir letztlich mit den Mitteln der Allgemeinheit den Profit von Konzernen?

Sind wir Menschen nicht auch Schutzbefohlene unserer Regierung? Werden MinisterInnen nicht genau darauf vereidigt?

Oder habe ich da was missverstanden?

Ich wünsche mir eine Zukunft für uns alle, in der die Würde von Mensch – Tier und Pflanze unantastbar ist!

Halten Sie das für realistisch – in globalen Zeiten?

B. Grießer

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Grießer,

vielen Dank für Ihre E-Mail und Ihre Rückmeldung auf meine Presseerklärung zum Doping im Pferdesport.

Die von Ihnen angesprochenen Forschungsprogramme fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich des bayerischen Justizministeriums, so dass ich Ihnen hierzu leider keine detaillierten Auskünfte geben kann. Auf einige rechtliche Aspekte möchte ich aber hinweisen:

Im Grundsatz ist die Biotechnologie unbeschadet aller dabei zu berücksichtigenden Gesichtspunkte eine der zentralen Zukunftstechnologien weltweit und damit auch für Deutschland von höchster Bedeutung. Wie in anderen forschungsintensiven Technologiebereichen gehört auch hier die rechtliche Absicherung von Erfindungen durch Patente notwendig dazu.

Schon seit Jahrzehnten ist es gesicherter Bestandteil des deutschen und europäischen Patentrechts, dass Patente auch auf Erfindungen möglich sind, die sich auf Pflanzen oder Tiere beziehen.

Gerade für den Bereich der belebten Natur gibt es aber seit jeher besondere Grenzen der Patentierung im Hinblick auf die "öffentliche Ordnung" und die "guten Sitten". Diese Rechtslage wurde durch die Richtlinie 98/44/EG über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen vom 6. Juli 1998 nochmals klargestellt und auch im Deutschen Patentgesetz (PatG) wie im Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ) verankert. Danach können für Pflanzensorten und Tierrassen keine Patente erteilt werden. Zudem ist eine Patenterteilung nicht möglich für im Wesentlichen biologische Verfahren zur Züchtung von Pflanzen und Tieren. Die Abgrenzung ist im Einzelfall sehr schwierig. Letztlich haben darüber die Beschwerdekammern des Europäischen Patentamts und die Gerichte zu entscheiden.

Sehr geehrte Frau Grießer, ich wünsche mir ebenfalls, dass alle Lebewesen auf unserer Erde in Würde zusammenleben können. Für dieses Ziel habe ich mich stets eingesetzt und werde dies nach Kräften auch weiterhin tun.

Für Ihre Zukunft wünsche ich Ihnen alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Beate Merk