Frage an Beate Merk von barbara l. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Frau Dr.Merk
Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschlüsse des Oberlandesgerichts Bamberg und des Landgerichts Bayreuth zur jahrelangen Unterbringung des Herrn Mollath für grundrechtswidrig erklärt.Es mahnt "eine strenge Kontrolle" von Unterbringungen in der Psychiatrie an.
Bundesjustitministerin Leutheusser-Schnarrenberger sagt "Die unterbringung ist ein schwerer Grundrechtseingriff, das Risiko, zu lange zu Unrecht in der psychiatrischen Unterbringung zu landen, sei zu hoch."
Meine erste Frage: wie geht strenge, d.h.effiziente Kontrolle in der Praxis vor sich ?
Meine zweite Frage :wie ist die Rechtslage angesichts der festgestellten Reform-bedürftigkeit der Gesetze für jene Menschen, die sich derzeit einer Begut-achtung unterziehen müssen ?Ist es möglich sich auf diese Reformbedürftigkeit und das derzeit bestehende das hohe Risiko zu berufen ?