Frage an Beate Merk von Manfred B. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Merk,
wenn sich irgendwann herausstellt, dass Hr. Mollath jahrelang unschuldig in der Psychiatrie eingesperrt war, wie wird er für das ihm zugefügte Unrecht entschädigt?
Und wird dann irgendjemand aus dem Personenkreis, die für eine Falsch-Verurteilung verantwortlich sind, persönliche Konsequenzen ziehen müssen?
Freundliche Grüße
Manfred Burger
Sehr geehrter Herr Burger,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 26. Juni 2013 zu etwaigen entschädigungsrechtlichen Folgen und sonstigen Konsequenzen im Fall Mollath. In dieser Angelegenheit ist zunächst das Ergebnis des Wiederaufnahmeverfahrens abzuwarten. Erst dann kann eingeschätzt werden, welche Folgerungen hieraus zu ziehen sind. Sollte Herr Mollath im Rahmen des Wiederaufnahmeverfahrens freigesprochen werden, kommen gegebenenfalls auch Entschädigungsansprüche nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG) in Betracht. Falls es im Zusammenhang mit seiner Unterbringung zu schuldhaften Pflichtverletzungen bayerischer Amtsträger gekommen ist, stehen Herrn Mollath zudem Amtshaftungsansprüche gegen den Freistaat Bayern zu.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Beate Merk, MdL
Staatsministerin