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Frage von Guido L. •

Frage an Beate Merk von Guido L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Dr. Merk,

gestern konnte man in den Medien lesen, dass Sie dem Münchner Oberbürgermeister und MP-Kandidat Christian Ude (SPD) wegen seiner öffentlichen Kritik an Ihnen im Fall Gustl Mollath empfohlen haben, "den Mund zu halten", siehe z.B. http://www.merkur-online.de/aktuelles/politik/mollath-christian-fordert-ruecktritt-beate-merk-wegen-justiz-skandal-2961623.html .

Meine Fragen:
- Gilt Ihrem Verständnis nach das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung nicht für Spitzenpolitiker (im Grundgesetz der BRD, zu deren Hoheitsgebiet auch Bayern gehört, findet man nichts: http://dejure.org/gesetze/GG/5.html )?
- Oder hat Herr Ude Ihrer Auffassung nach gegen Satz 2 des Art. 5 GG verstoßen (Recht der persönlichen Ehre)?
- Kann es sein, dass Sie sich im Fall Mollath derart "verrannt" haben, dass es Ihnen schwerfällt, Ihr (Vor-)Urteil über Gustl Mollath "er ist gefährlich" (Zitat in Ihrem Interview mit "Report Mainz" vom 09.11.2012 http://www.swr.de/report/-/id=233454/did=10583050/pv=video/nid=233454/twx24j/ ; ganz zu Beginn) im Lichte des heutigen Kenntnisstandes (zweifelhaftes medizinisches Attest von Gustl Mollaths Ex-Ehefrau; zweifelhafte Prozessführung durch Mollaths Richter Otto Brixner; zweifelhaftes Gutachten durch den Psychiater Dr. Klaus Leipziger in Bayreuth) zu revidieren und einmal (öffentlich) zuzugeben, dass Sie mit Ihrem (Vor-)Urteil über Herrn Mollath dazu beigetragen haben, dass die mittlerweile sieben Jahre (!) andauernde Unterbringung in mehreren bayerischen Bezirkskrankenhäusern wahrscheinlich sachlich nicht gerechtfertigt war und leider immer noch ist?
- Teilen Sie die mediale Forderung Ihres Kabinettchefs, MP Horst Seehofer, dass im Fall Mollath die Justiz "mehr Tempo machen soll" (siehe z.B. http://www.merkur-online.de/aktuelles/politik/fall-mollath-seehofer-will-mehr-justiz-tempo-2959961.html )?

In der Hoffnung, dass es Ihnen gelingt, einmal "über den eigenen Schatten zu springen" verbleibe ich

mit freundl. Grüßen
Guido Langenstück

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