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Frage von Matthias B. •

Frage an Beate Merk von Matthias B. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Dr. Merk,

wie kürzlich durch die Medien zu erfahren war, wurde eine Frau G. aus Bayern von zwei Polizeibeamten in Zivil aufgesucht. Dieser Besuch der Polizei wurde angeblich vom "Sicherheitsdienst" (Pressezitat) Ihres Justizministeriums in Gang gesetzt. Sicherlich ist es unter bestimmten Umständen angebracht, wenn z. B. Gefahr im Verzug ist, möglichen rechtswidrigen Taten im Vorfeld zu begegnen. Nun ist es in diesem Fall allerdings so, dass der Anlass für diese Polizei-Intervention ein sog. "tweet", also eine Kurznachricht auf "twitter" gewesen ist, mit folgendem harmlosen, um nicht zu sagen läppischen Inhalt:

#mollath Wann Mollath freikommt? Diese Frage könnte man Frau Merk am Mo. 10.06.13 um 19 Uhr im Landgasthof Hofolding stellen.

Dieser Termin war eine öffentlich angekündigte Veranstaltung. Im Laufe des Gespräches wurde offensichtlich der Frau G. nahegelegt, die Veranstaltung nicht zu besuchen und ihr Angebot, den tweet zu löschen wurde gerne angenommen (wie auch immer dieses Angebot zu Stande gekommen sein mag).
Des Weiteren hätte es angeblich schon früher weitere "tweets" von Frau G. gegeben, die ebenfalls Anlass gegeben hätten, diesen Polizeibesuch zu initiieren. Waren diese anderen tweets von ähnlich "brisantem" Inhalt?
Darüber hinaus möchte ich Ihnen gerne noch folgende Fragen stellen im Zusammenhang mit dem Geschilderten:

- Haben Sie persönlich diesen Polizeieinsatz veranlasst? Wenn ja, aus welchem Grund? Falls nein, wer hat ihn veranlasst und aus welchem Grund?

- Wie lässt sich Ihrer Meinung nach ein Polizeieinsatz aus derart nichtigem Anlass mit dem Grundrecht auf freie Meinungsäusserung und dem Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit vereinbaren?

- Wird dieser fragwürdige Vorfall Konsequenzen im Sinne einer Überprüfung der Rechtmässigkeit haben? Falls nein, warum nicht?

- Wie gedenken Sie bzw. Ihr Ministerium in Zukunft bei "tweets" mit dem "hashtag" (Stichwort) #mollath zu verfahren?

Vielen Dank,
mit freiheitlich demokratischen Grüßen!

Portrait von Beate Merk
Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Berg,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 14. Juni 2013.

Die Meldung, Frau Prof. Dr. G. habe Besuch von der Polizei bekommen, weil sie sich über das Netzwerk Twitter für Gustl Mollath eingesetzt habe, trifft nicht zu. In Wahrheit verhielt es sich so, dass am 23. Mai 2013 in meinem Ministerium ein besorgtes Schreiben eines Anwalts einging, dass es möglicherweise zu Störungen bei einer Veranstaltung kommen könne. Dieses Schreiben wurde durch mein Haus an meinen Begleitschutz übergeben, um darauf vorbereitet zu sein. Der Fall des Herrn Mollath hat weder in dem Schreiben noch in der Veranstaltung eine Rolle gespielt.

Auch die Polizei hat mittlerweile bestätigt, dass der Fall des Herrn Mollath mit dem Besuch der Beamten nichts zu tun hatte und allein das Schreiben des Anwalts und die Sorge um die Sicherheit der Veranstaltung der Grund für den Besuch waren.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Beate Merk, MdL