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Frage von Peter S. •

Frage an Beate Merk von Peter S. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Dr. Merk,

Ich beziehe mich auf den Teil des ZDF Report Interview ( http://www.youtube.com/watch?v=336jV80NZyk ) an der Stelle 11:30" zum Fall Mollath:

Interviewer: "Alle nachprüfbaren Behauptungen haben sich als zutreffend herausgestellt."
Sie: "So weit sie verfolgbar waren, haben sie sich als nicht zutreffend herausgestellt."

Können Sie mir bitte erklären, welchen Unterscheidung Sie hier genau treffen, wenn sie sagen, dass alle nachprüfbaren Behauptungen, so weit sie verfolgbar waren, sich als nicht zutreffend herausstellten. Mir ist das nicht verständlich.

Es sicherlich nicht an Ihnen, in Ihrer Funktion als bayerischen Justizministerin, richterliche Entscheidungen zu bewerten. Das haben Sie mehrmals bekundet und für unser Rechtssystem sollte das ja auch klar sein. Nun gibt es jedoch verschiedenen fachkompetente Stellen, die sich in letzter Zeit dieses Falls angenommen haben und valide Bedenken vortrugen, ob Herr Mollath Recht widerfahren sei.

Welche Verantwortung und Aufgabe sehen Sie für die bayrische Justizministerin eine Klärung dieser unterschiedlichen Einschätzungen herbeizuführen? Was unternehmen Sie konkret, um eine Klärung der Sache herbeizuführen?

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Schoo,

zu Ihrer Anfrage vom 6. Juni 2013 teile ich Ihnen mit, dass ich inzwischen im zum Fall Mollath eingerichteten Untersuchungsausschuss des Bayerischen Landtags umfassend ausgesagt und dabei auch zu allen Vorwürfen Stellung genommen habe, die in dieser Sache immer wieder erhoben wurden und wer-den. Dies betrifft auch die Vorwürfe, die in zwei Beiträgen der ARD-Sendung "Report Mainz" und in einer ausführlichen Reportage in der ARD vorgebracht wurden.

Zu dem Revisionsbericht der HypoVereinsbank und dem hieraus häufig zitierten Schlüsselsatz erlaube ich mir, auf die Aussage des bei der HypoVereinsbank tätigen Prüfers im Untersuchungsausschuss des Landtags hinzuweisen. Über diese Aussage haben beispielsweise der Bayerische Rundfunk, die Augsburger Allgemeine, die Mainpost und die Mittelbayerische Zeitung ausführlich berichtet. Die Mittelbayerische Zeitung schrieb am 14. Juni 2013 unter der Überschrift "Fall Mollath: Banker macht Kehrtwende - Schlüsselzeuge revidiert einen entscheidenden Satz im Revisionsbericht der Bank": Der Schlüsselzeuge habe die Schwarzgeldvorwürfe des Herrn Mollath nicht bestätigt und ausgeführt: "Ob es sich dabei um Schwarzgelder handelte, können wir von der Revision weder bestätigen noch nicht bestätigen". Den entscheidenden Satz, "alle nachprüfbaren Vorwürfe" Mollaths hätten sich "als zutreffend herausgestellt", habe der Bankprüfer im Untersuchungsausschuss zurückgenommen und dargelegt : "Vielleicht war die Formulierung nicht die glücklichste. (…) In der Form sei der Satz wahrscheinlich falsch." Damit bestätigt der Prüfer auch die übereinstimmende Auffassung der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth, des Generalstaatsanwalts Nürnberg, des Justizministeriums und der Staats-anwaltschaft Regensburg in ihrem Wiederaufnahmeantrag, dass dem Revisi-onsbericht gerade nicht zu entnehmen ist, dass es sich bei dem transferierten Geld um Schwarzgeld gehandelt habe bzw. es die behaupteten Bargeldkurier-fahrten der Mitarbeiter der HypoVereinsbank in die Schweiz gab.

Auf meine Weisung hin hat die Staatsanwaltschaft Regensburg am 18. März 2013 einen Wiederaufnahmeantrag zum Fall Mollath beim Landgericht Re-gensburg eingereicht. Damit wurden die entscheidenden Weichen für eine Neubewertung des gesamten Falles gestellt. Nun hat das zuvor mit der Ange-legenheit nicht befasste Landgericht Regensburg in richterlicher Unabhängigkeit über die Wiederaufnahme des Verfahrens zu entscheiden. Gegenstand des Wiederaufnahmeantrags der Staatsanwaltschaft sind u. a. auch die Vorgänge im Zusammenhang mit dem von Frau Mollath vorgelegten Attest. Die Entscheidung des unabhängigen Gerichts ist nun abzuwarten.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Beate Merk, MdL