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Beate Merk
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Frage von Beate H. •

Frage an Beate Merk von Beate H. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Ministerin,

soeben habe ich eine umfassende Aufarbeitung des Falles "Mollath" in der ARD-Mediathek gesehen ( http://www.ardmediathek.de/das-erste/reportage-dokumentation/die-story-im-ersten-der-fall-mollath?documentId=15028746 ).

Ich bin nicht nur hochgradig verängstigt, dass solche Vorkommnisse in unserem Rechtsstaat möglich sind. Nicht nur für die Privatperson G. Mollath ist dieses Schicksal erschütternd, auch sehe ich enormen gesellschaftlichen Schaden, wenn ein Bürger zum einen nicht mehr die Wahrheit sagen darf, sondern auch mutwillig weggesperrt werden kann. Wie soll ich meinen Kindern in Zukunft eine gute Erziehung beibringen, wenn ich nicht einmal mehr auf die grundlegendsten rechtsstaatlichen Prinzipien vertrauen darf?

Ich muss auf dieser Seite - und dafür stehe ich mit meinem Namen - auch meiner persönlichen Enttäuschung Luft machen. Sie, Frau Ministerin, standen für mich immer für eine moderne Persönlichkeit in der CSU, die sympathisch und ehrlich den "alten Herren" entgegenstand.

Meine Frage an Sie lautet: werden Sie bei der nächsten Wahl wieder antreten? Oder denken Sie an einen Rücktritt von Ihren Ämtern, um die politische Verantwortung für diesen Fall zu übernehmen?

Mit freundlichen Grüßen,

Beate Huber

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Huber,

zu Ihrer Anfrage vom 4. Juni 2013 teile ich Ihnen mit, dass ich inzwischen im zum Fall Mollath eingerichteten Untersuchungsausschuss des Bayerischen Landtags umfassend ausgesagt und dabei auch zu allen Vorwürfen Stellung genommen habe, die in dieser Sache immer wieder erhoben wurden und werden. Dies betrifft auch die Vorwürfe, die in zwei Beiträgen der ARD-Sendung "Report Mainz" und in einer ausführlichen Reportage in der ARD vorgebracht wurden.

Auf meine Weisung hin hat die Staatsanwaltschaft Regensburg am 18. März 2013 einen Wiederaufnahmeantrag zum Fall Mollath beim Landgericht Re-gensburg eingereicht. Damit wurden die entscheidenden Weichen für eine Neubewertung des gesamten Falles gestellt. Nun hat das zuvor mit der Ange-legenheit nicht befasste Landgericht Regensburg in richterlicher Unabhängigkeit über die Wiederaufnahme des Verfahrens zu entscheiden. Gegenstand des Wiederaufnahmeantrags der Staatsanwaltschaft sind u. a. auch die Vorgänge im Zusammenhang mit dem von Frau Mollath vorgelegten Attest. Die Entscheidung des unabhängigen Gerichts ist nun abzuwarten.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Beate Merk, MdL