Frage an Beate Merk von Ludwig F. X. S. bezüglich Recht
Guten Tag Frau Ministerin,
welche nachweislichen Maßnahmen ergreift kurzfristig oder leitet kurzfristig die Justiz ein, um die im Zusammenhang mit der Erlangung fragwürdiger Zahlungen an Abgeordnete des bayerischen Landtages wieder von den Betroffenen einzutreiben?
Welche rechtlichen, strafrechtliche Maßnahmen werden gegen die betroffenen Abgeordneten ergriffen, wenn strafrechtliche Tatbestände geprüft und gegen bestehende Gesetze diese Abgeordneten verstoßen haben?
Mit freundlichen Grüßen
Seegerer Ludwig F.X.
Sehr geehrter Herr Seegerer,
zu Ihren Fragen kann ich Ihnen mitteilen, dass bei Vorliegen eines strafrechtlichen Anfangsverdachts die örtlich zuständigen Staatsanwaltschaften unter Berücksichtigung der Immunität der betroffenen Abgeordneten die nötigen strafprozessualen Schritte prüfen und gegebenenfalls ein Ermittlungsverfahren wegen der einschlägigen Straftatbestände einleiten. Fragen zur Rückforderung der ausgezahlten Beträge müssten Sie bitte an den hierfür zuständigen Bayerischen Landtag richten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Beate Merk, MdL