Frage an Beate Merk von Christine U. bezüglich Recht
Auf welcher gesetzlichen bzw. verfassungsrechtlich gewährleisteten Grundlage halten Sie als Justizministerin Ihr Standardargument aufrecht, "dass wegen der verfassungsrechtlich gewährleisteten Unabhängigkeit des Richters (zudem an einem Zivilgericht) Art. 97 GG, von der Staatsanwaltschaft in eine strafrechtliche Sache wegen Prozessbetrug gemäß § 263 StGB nicht eingegriffen werden könne"? Ist es nach Art. 98 GG Abs. 3 (Rechtsstellung der Richter) nicht eher so, dass sich hier eine konkurrierende Gesetzgebung nach Art. 74 GG ergibt und Sie somit unter vielem anderen, neben der Vereitelung einer Straftat und/oder eines strafrechtlich zu ahndenen Vergehens auch der Befangenheit eines Richters Unterstützung geben, zudem zugunsten eines Landtagskandidaten, der an dem angezeigten Prozessbetrug maßgeblich beteiligt ist?