Frage an Beate Merk von Renate H. bezüglich Recht
Die Landtagsfraktionen der GRÜNEN, Freien Wähler und der SPD fordern ihren Rücktritt in der Sache Gustl Mollath.
Sind Sie nicht auch der Meinug, bis zur Klärung das Amt ruhen zu lassen.
Das ganze Amtsgericht WOR mit allen neun Richtern haben sich in der Sache Zwangsversteigerung und Zwangsräumung R & R. H als befangen abgeleht. Das ganze AG ist nach der Aussage vom Vizepräsidenten des LG Mü. II nicht mehr in der Sache beschlussfähig.
Hat es derartiges schon einmal gegeben und warum haben die das so gemacht?
Mit freundlichen Grüßen auf eine schnelle Antwort wartet ungeduldig.
Robert und Renate Harbeck
Sehr geehrte Frau Harbeck,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 19. April 2013, in der Sie auf ein vor dem Amtsgericht Wolfratshausen geführtes zivilgerichtliches Verfahren Bezug nehmen. Der Vorgang ist in meinem Haus bereits bekannt. Bei kleineren Gerichten ist es nicht ausgeschlossen, dass in besonders gelagerten Ausnahmesituationen sämtliche Richter Umstände anzeigen, die ihre Ablehnung rechtfertigen könnten. Ein Beispiel bietet insoweit der Fall, dass an einem Verfahren ein Kollege oder ein anderer Angehöriger des Gerichts beteiligt ist, mit dem die Richter laufend zusammenarbeiten. Die so genannte Selbstablehnung bedeutet allerdings nicht automatisch, dass der Richter tatsächlich befangen ist. Sie hat vielmehr nur zur Folge, dass ein außenstehender Richter den Vorgang überprüft und entscheidet, ob der ursprünglich befasste Richter das Verfahren fortführen kann. Kann diese Entscheidung nicht durch einen Richter desselben Gerichts getroffen werden, entscheidet in Zivilverfahren das im Instanzenzug übergeordnete Gericht. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass der Anspruch der Parteien auf eine unparteiische Beurteilung ihres Falles durchgehend gewahrt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Beate Merk, MdL