Frage an Beate Merk von Peter A. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Dr. Merk,
ich lese heute in den Medien, daß Sie den Besuchern des NSU-Prozesses in München wegen einer Terminverschiebung Entschädigung gewähren.
Ich habe im Laufe meines Lebens bereits mehrfach gerichtliche Terminverschiebungen hinnehmen müssen, ohne Entschädigung zu erhalten. Deshalb die Frage und Bitte an Sie:
Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt die Entschädigung?
Wer erhält sie?
Auf Antrag oder automatisch wie im vorliegenden Fall?
Warum dann ich nicht?
Welche Unterlagen (Belege) sind für die Antragstellung erforderlich?
Sind Regelungen für die Bundesländer unterschiedlich?
Vielen Dank im Voraus
Mit freundlichen Grüßen
Peter Ambros
Sehr geehrter Herr Ambros,
zu Ihrer Anfrage vom 16. April 2013 teile ich Ihnen Folgendes mit:
Aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Zulassung von Journalisten im NSU-Prozess hat der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts München den Prozessbeginn bekanntlich von Mittwoch, dem 16. April auf Montag, den 6. Mai 2013 verschoben. Nebenkläger können, soweit Ihnen durch diese (einmalige) Verschiebung des Prozessbeginns zusätzliche Kosten (z. B. Reise- und Übernachtungskosten) entstanden sind, auf Antrag eine Entschädigung erhalten. Rechtsgrundlagen für die Gewährung dieser Entschädigungen sind die Bekanntmachung über die Gewährung von Reiseentschädigungen an mittellose Personen und Vorschusszahlungen für Reiseentschädigungen an Zeugen, Sachverständige, Dolmetscher, Übersetzer, ehrenamtliche Richter und Dritte (Reiseentschädigungsbekanntmachung - ReiBek) bzw. Art. 53 Bayerische Haushaltsordnung (BayHO). Zuständig für die Festsetzung der Entschädigungszahlungen an die Nebenkläger ist das Oberlandesgericht München.
Dr. Beate Merk, MdL