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Frage von Andreas W. •

Frage an Beate Merk von Andreas W. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Staatsministerin Dr. Merk,

wie sie vielleicht bereits auf dem Dienstwege erfahren haben, habe ich bei der Staatsanwaltschaft Augsburg vor einigen Tagen Strafanzeige gegen den Einstellungsbeschluss des Ermittlungsverfahrens gegen die Herren Eberl und Leipziger wegen Freiheitsberaubung des Herrn Mollath gestellt. Ich beschuldige die Staatsanwaltschaft Augsburg der Rechtsbeugung.
Nun handelt es sich beim Einstellungsbeschluss ja auch um einen Beschluss der Staatsanwaltschaft Augsburg.

Meine konkrete Frage nun: Ermittelt die Staatsanwaltschaft Augsburg nun gegen sich selbst, oder wäre diese befangen und muss die Anzeige weiterleiten? Wenn ja, an wen?

Eine Mitarbeiterin teilte mir telefonisch mit, der Dienststellenleiter habe die Sache an sich gezogen, man würde sich melden, wenn es ein Aktenzeichen gäbe, was mich fast vermuten lässt, dass die Anzeige von der StA bearbeitet wird, die ich in der Anzeige ausdrücklich angezeigt habe.

Prof. Dr. Andreas Wittmann

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