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Frage von Wilhelm M. •

Frage an Beate Merk von Wilhelm M. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Dr. Merk,

ich habe Ihr Interview bei Report Mainz gesehen. Darin geht es u.a. darum, ob die von Gustl Mollath in seiner Anzeige gegen Mitarbeiter und Kunden der Hypovereinsbank vorgebrachten Beschuldigungen den Tatsachen entsprechen, oder nicht. Im vertraulichen Sonderrevisionsbericht der Hypovereinsbank heißt es, alle nachprüfbaren Behauptungen Mollaths hätten sich als zutreffend herausgestellt. Sie sagen: "Soweit diese Behauptungen verfolgbar waren haben sie sich NICHT als zutreffend herausgestellt."
Zumindest oberflächlich betrachtet behaupten Sie also genau das Gegenteil von dem, was die HVB selbst als Ergebnis ihrer internen Untersuchung feststellt. Ich gehe aber davon aus, dass Ihre Aussage überlegt ist. Um diese zu verstehen bitte ich Sie darum, den Unterschied zwischen "nachprüfbar" und "verfolgbar" in diesem Sachzusammenhang zu erklären. Leider haben Sie nicht die Gelegenheit im Interview genutzt, um Ihre so konträre Meinung zu erklären.

Mit freundlichen Grüßen,
Wilhelm Methfessel

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Methfessel,

vielen Dank für Ihre Nachricht zu den Vorgängen um Herrn Mollath, die viele Menschen interessiert und bewegt haben. Ich habe dafür großes Verständnis und will die Gelegenheit nutzen, kurz auf ein paar Gesichtspunkte einzugehen:

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat Herrn Mollath in der forensischen Psychiatrie untergebracht, weil er zur Überzeugung des Gerichts schwere Straftaten begangen hat. Das Gericht war außerdem davon überzeugt, dass Herr Mollath an einer psychischen Störung leidet und für die Allgemeinheit gefährlich ist. Für das Landgericht Nürnberg-Fürth war dabei nicht entscheidend, ob es die von Herrn Mollath behaupteten Schwarzgeldverschiebungen tatsächlich gab. Seine psychische Erkrankung kam nach Überzeugung des Gerichts dadurch zum Ausdruck, dass Herr Mollath beliebig dritte Personen undifferenziert mit Schwarzgeldverschiebungen in Zusammenhang brachte. Der Bundesgerichtshof hat dieses Urteil bestätigt.

Ob die Unterbringung von Herrn Mollath in der Psychiatrie fortzusetzen ist, wurde - wie gesetzlich vorgeschrieben - jährlich gerichtlich geprüft, zuletzt im Herbst 2012.

Rechtskräftige gerichtliche Entscheidungen habe auch ich als Justizministerin zu akzeptieren. Die Gerichte sind in Deutschland aus gutem Grund unabhängig. Die Erfahrungen aus unserer Vergangenheit im Dritten Reich zeigen, wie essentiell diese Gewaltenteilung ist. Auch ich habe keinerlei Möglichkeiten, auf Gerichtsentscheidungen Einfluss zu nehmen!

Was die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zur Anzeige von Herrn Mollath betrifft, hat die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth deutlich gemacht: Allein das Nennen von Namen ohne weitere konkrete Vorwürfe reicht nicht aus. Die Staatsanwaltschaft darf nur bei einem sog. „Anfangsverdacht“ ermitteln. Ein solcher lag nach Auffassung der Staatsanwaltschaft nicht vor. Soweit es sich um steuerlich relevante Sachverhalte handelte, waren die insoweit zuständigen Steuerbehörden informiert.

Über die zuständige Staatsanwaltschaft habe ich jedoch bereits vor einigen Wochen veranlasst, dass dieselbe eine Neubegutachtung des Herrn Mollath beantragt. Die Entscheidung über diesen Antrag obliegt allerdings dem unabhängigen Gericht.

Ich habe außerdem über die Staatsanwaltschaft veranlasst, dass ein Wiederaufnahmeantrag gestellt wird. Auch darüber hat jedoch ein unabhängiges Gericht zu befinden.

Mit freundlichen Grüßen
Beate Merk