Frage an Beate Merk von Richard M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr verehrte Frau Dr. Merk,
ich habe ihr Interview für Report Mainz gesehen. Darin verweisen sie mehrfach darauf, dass die Staatsanwaltschaft die Verantwortung für die nicht erfolgte Anklage gegen die Hypovereinsbank wegen Geldwäsche trage.
Ich frage sie, ob sie als Weisungsbefugte noch die Kontrolle über die Staatsanwaltschaft in ihrem Land haben?
mit freundlichem Gruß
Richard Möbus
Sehr geehrter Herr Möbus,
herzlichen Dank für Ihre Frage zum Thema Weisungsbefugnis. Ich habe in der Sendung "Report Mainz" nicht darauf hingewiesen, dass die Staatsanwaltschaft die Verantwortung für eine nicht erfolgte Anklage trage. Ich habe im Kontext des Falles Mollath stets die Einschätzung der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth zu den damaligen Anzeigen vorgetragen; in die Sachbehand-lung der Strafanzeige war das Bayerische Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz nicht involviert.
Die Bearbeitung der Strafanzeige wurde allerdings bereits im Jahr 2004 im Rahmen einer Landtagseingabe des Herrn Mollath durch den damaligen Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen des Bayerischen Landtags (und zuvor durch mein Haus) überprüft und nicht beanstandet.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Beate Merk, MdL