Frage an Beate Merk von Rudolf P. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Merck,
wie kann es sein das sogenannte Gerichtsvollzieher sich nicht mit einem Amts-Ausweis sondern lediglich mit einem selbstgemachten Dienst-Ausweis legimitieren können. Warum zum Teufel machen all diese Leute sich selbst zu gejagten ?
Die machen sich Strafbar, oft gar nicht zu wissen, warum? Oder wissen Sie doch was Sie tun?
Wie wir wissen, ist ZPO, StPo, OWiG usw. nach der Bereinigung der Justiz (BMJBBG) und vieles mehr erloschen. Trotzdem werden diese Gesetze angewandt. Menschen die sich nicht an Recht und Gesetz halten, sind für mich kriminelle.
Oder wie sehen Sie die Sache?
Sehr geehrter Herr Pajzer,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 12. November 2012.
Bei den Dienstausweisen der Gerichtsvollzieher handelt es sich um amtliche Dokumente, die durch den Leiter der jeweiligen Dienstbehörde oder einen von diesem bestellten Vertreter ausgestellt werden. Im Einzelnen gelten insoweit die Gerichtsvollzieherordnung sowie die hierzu erlassenen bayerischen Ergänzungsvorschriften, deren Text Sie über das Verwaltungsportal der Bayerischen Staatsregierung (www.verwaltung.bayern.de) kostenlos abrufen können.
Anhaltspunkte dafür, dass sich Gerichtsvollzieher im Rahmen ihrer regulären Amtsausübung strafbar machen, sehe ich nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Beate Merk, MdL“