Portrait von Beate Merk
Beate Merk
CSU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Beate Merk zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Michael S. •

Frage an Beate Merk von Michael S. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Dr. Merk,

für die damit verbundenen Aufwände Ihrer Beantwortung der am 04.07.2012 an Sie gerichteten Frage zum Thema „Erziehungsfähigkeit“ (s. ff) möchte ich mich höflichst bedanken.

" "In anderen Fällen - etwa wenn es um die Begutachtung der Glaubwürdigkeit oder der Erziehungsfähigkeit geht - kommt häufig eher die Beauftragung eines Diplom-Psychologen in Betracht." ( www.abgeordnetenwatch.de )
Hierzu hätte ich gerne gewußt, ob Sie glauben, es gäbe für den Begriff der "Erziehungsfähigkeit" psychologische Normwerte.

Welche Untersuchungsmethoden zur Bestimmung der "Erziehungsfähigkeit" sind in Bayern anerkannt?
Sind diese Methoden weltweit anerkannt?“ "

Ich bitte zu entschuldigen, aber ich war bemüht, aufgrund vereinfachender geschlossener Fragetechnik, die Aufwände für Ihre Beantwortung so einfach und gering wie möglich zu halten.
Bitte sehen Sie es mir nach, wenn ich versuche Ihre doch recht umfassende Antwort auf meine Fragen zu übertragen, und dies mir trotz größter Anstrengung nicht möglich erscheint. Mir ist bekannt, auch aus eigener Erfahrung mit gerade nicht geringer Menge…

es ist „ein weites Feld!“

Zu Ihren Antworten fehlen mir die von mir gestellten Fragen …

„die Lösung passt nicht zum Problem“

Trotz größter Anstrengung und Suche. Selbst kompetente neutrale Außenfaktoren sind ratlos. Bitte helfen Sie mir zu verstehen!

Vielen Dank für Ihre zeitnahe Mühewaltung!

Mit vorzüglicher Hochachtung

Michael Strube
Diplom-Ökonom (Univ.), MBA

Portrait von Beate Merk
Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Strube,

in meiner Antwort auf Ihre Anfrage vom 4. Juli 2012 hatte ich dargelegt, dass unter dem Begriff der fehlenden Erziehungsfähigkeit verschiedene Defizite eines Elternteils oder beider Elternteile zusammengefasst werden (z.B. Drogensucht, Alkoholismus oder psychische Erkrankungen), bei deren Vorliegen das Gericht gehalten sein kann, Maßnahmen wegen Gefährdung des Kindeswohls zu ergreifen. Ferner hatte ich Ihnen mitgeteilt, dass die Entscheidung, ob aufgrund fehlender Erziehungsfähigkeit gerichtliche Maßnahmen zu ergreifen sind, vom zuständigen Gericht anhand der Umstände des Einzelfalls in richterlicher Unabhängigkeit getroffen werden. Meines Erachtens wurde hierdurch hinreichend zum Ausdruck gebracht, dass die Erziehungsfähigkeit bzw. Erziehungsunfähigkeit kein psychologischer Befund mit "Normwert" oder "weltweit anerkannter Untersuchungsmethode" ist, sondern dass nach der Rechtsprechung im jeweiligen Einzelfall bei bestimmten Erkrankungen oder Süchten fehlende Erziehungsfähigkeit und somit rechtlich eine Kindeswohlgefährdung vorliegen kann. Es ist sehr freundlich, wenn Sie mir durch "geschlossene Fragestellung" Beantwortungsaufwand ersparen wollen. Allerdings wäre ein schlichtes "Nein" auf Ihre erste Frage (die weiteren Fragen hätten sich dann nicht mehr gestellt) möglicherweise Anlass für Missverständnisse und Fehlinterpretationen gewesen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Beate Merk, MdL