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Frage von Wilfried M. •

Frage an Beate Merk von Wilfried M. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Staatsministerin,

Ihrer Antwort vom 10.07.2012 (1) entnehme ich Ihre Auffassung, wonach Sie nicht von (auch)
Ihrer Zuständigkeit in Angelegenheiten um Scientology ausgehen.

Dies, obwohl z.B. ein ehemaliger Münchner Justizbeamter offenbar aus Sorge um seine Familie ein ins Auge gefaßtes Interview für den Streifen "Die Spitzel von Scientology" (so der Titel bei der ARD, 2) kurzfristig abgesagt hatte und obwohl z.B. einer Broschüre aus dem Bundesverwaltungsamt zu entnehmen ist, daß auch die Justizbehörden (wie der ganze Staat, die Wirtschaft, also z.B. auch die Advokatur und die Ärzteschaft) zum Zielgebiet der totalitären - verfassungsfeindlichen - Scientology- Bewegung bzw. - Verschwörung gehören (vgl. Tabelle S. 13 in "Die Scientology- Organisation. Gefahren, Ziele Praktiken, 1996 Link 3).

Erkennen Sie wirklich überhaupt gar keine eigene Zuständigkeit Ihres Ressorts für die skizzierten Probleme?

Desweiteren bitte ich wenigstens noch um Mitteilung der Kontaktdaten derjenigen Person im Innenministerium, der Sie angeblich meine Anfrage mit der Bitte um weitere Veranlassung übersandt haben, wie Sie schrieben.

Ich würde gern - im Interesse Bayerns und seiner Bürger, auch Ihrer potentiellen Wähler - weitere Informationen (z.B. zur organisierten Datenkriminalität) dorthin übermitteln, jedoch nur dann, wenn mir der Adressat seriös erscheint, wofür ich Sie höflichst um Verständnis bitte.

Mit frdl. Grüßen
Dipl. Med. Wilfried Meißner
Facharzt für Anatomie, Psychiatrie und Psychotherapie
Deutsches institut für Totalitarismusabwehr

1) http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_beate_merk-512-19193--f344501.html#q344501
2) http://www.youtube.com/watch?v=14G3fduLeWs
3) http://www.ingo-heinemann.de/Bundesministerium-Die-Scientology-Organisation-Aufl2-1996.pdf

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Meißner,

vielen Dank für Ihre nochmalige Anfrage vom 15. Juli 2012.

Sowohl bei dem Vorliegen einer Gefährdungslage für einen ehemaligen Mitarbeiter des Amtsgerichts München als auch beim Verbot von Scientology handelt es sich um Fragen des Sicherheitsrechts. Für diese ist in Bayern das Staatsministerium des Innern zuständig, weshalb ich Ihre Anfrage - wie bereits in meiner Nachricht vom 10. Juli geschildert - dorthin übersandt habe.

Ihre Anfrage wird im Bayerischen Staatsministerium des Innern automatisch an den zuständigen Sachbearbeiter geleitet. Sollten Sie diesem weitere Informationen zukommen lassen wollen, so können Sie diese einfach zentral an die Adresse des Staatsministeriums des Innern versenden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Beate Merk, MdL
Staatsministerin