Frage an Beate Merk von Martin D. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Ministerin,
aus aktuellem Anlass möchte ich aus einer Anfrage an Sie, Herr Hage, 06. März 2011 zitieren:
"...Fast jeder kann ohne Kontrolle ins Amtsgebäude rein- und rausspazieren. ...
Scheinbar müssen wohl erst Richter und Staatsanwälte erschossen werden, bevor Ihr Ministerum reagiert!? Was ist das Leben eines Menschen der Staatsregierung wert?"
Da diese Anfrage hier in einem öffentlichen Forum gestellt wurde, lautet meine Frage, inwieweit Sie oder Angehörige einer Staatsanwaltschaft die Straftat der "Störung des öffentlichen Friedens" nach § 126 StGB verfolgt haben und was ermittelt wurde? Gingen Sie von einer direkten oder konkludenten Aufforderung zur Gewalt gegen, Zitat: "Richter und Staatsanwälte" aus?
Meine Frage ist weiter dahin begründet, dass ich aufgrund einer weitaus sachlicheren Äußerung in einer (nichtöffentlichen) Dienstaufsichtsbeschwerde an Ihr Ministerium - ich wies in konkreter Replik darauf hin, dass das Gebaren der bayerischen Staatsanwaltschaft Eskalationen durch Einzelne "befördern" würde - für 10 Monate UNSCHULDIG in UNTERSUCHUNGSHAFT gehalten, zweimalig ohne Haftgrund in Baden-Württemberg festgenommen wurde und desweiteren der bizarre Versuch einer UNBEFRISTETEN UNTERBRINGUNG nach § 63 StGB in Bayern erfolgte.
Auch verweise ich nochmals auf bisherige Anfragen hier und bitte weiter um entsprechende Beantwortung der Frage, welche UNABHÄNGIG und OBJEKTIV wertende Behörde für Bearbeitung - wie ich geltend mache - STRAFANZEIGE und AMTSENTFERNUNG wegen FREIHEITSBERAUBUNG im Amt gegen den weisungsbefugten Generalstaatsanwalt Lückemann (CSU), der sich laut Presse über JEDE Anordnung von "Untersuchungshaft" informieren lässt und dem ich insoweit aus Würzburg bekannt bin sowie den mit diesem befreundeten Richter Dr. Baumann (CSU), Vorsitzender der 1. Strafkammer des OLG Bamberg und den hierin tätigen Richter Schepping, dem ich ebenfalls persönlich bekannt war zuständig ist!
Was wurde bislang unternommen?
Mit freundl. Grüßen
Sehr geehrter Herr Deeg,
ich bitte Sie um Verständnis, dass ich mich aus Gründen des Datenschutzes nicht öffentlich zu Ihrer Frage, ob ein Ermittlungsverfahren gegen Dritte eingeleitet wurde, äußern kann.
Des Weiteren erachte ich auch aus demselben Grund ein öffentliches Forum als nicht geeignet, Ihren Fall zu besprechen. Ich weise jedoch darauf hin, dass Ihr Fall unter anderem bereits vom Ausschuss für Eingaben und Beschwerden des Bayerischen Landtags überprüft und die Sachbehandlung der Staatsanwaltschaft nicht beanstanden worden war.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Beate Merk, MdL
Staatsministerin