Frage an Beate Merk von Christian P. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Dr. Merk
Zur Causa Rupp habe ich zwei Fragen, die sich in aller Kürze beantworten lassen:
1) Warum ist so ein Justizskandal - wieder einmal - nur in Bayern möglich; m.a.W.: wieso werden Fehlurteile nicht von Ihrem werten Hause gnadenlos geahndet?
2) Warum erhalten Ihre Justizopfer keinerlei Entschädigung? Möglicherweise könnte dies als Eingeständnis des Versagens gewertet werden. Doch ich denke, Frau Doktor, es IST ein Versagen. Vom Gegenteil lasse ich mich - wie stets bei Ihnen - gern in Kenntnis setzen.
Herzliche Grüße aus dem wohl etwas rückständigen Unterfranken
Sehr geehrter Herr Dr. Petersen,
wegen der verfassungsrechtlich gewährleisteten richterlichen Unabhängigkeit ist es mir verwehrt, das von Ihnen angesprochene gerichtliche Verfahren zu überprüfen oder auch nur zu bewerten. Ein Richter kann auch nicht wegen der von ihm getroffenen Sachentscheidungen dienstaufsichtlich belangt werden. Richter unterstehen nämlich einer Dienstaufsicht nach § 26 Abs. 1 des Deutschen Richtergesetzes nur, soweit nicht ihre Unabhängigkeit beeinträchtigt wird.
Das „Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen“ (StrEG) sieht vor, dass für Schäden, die durch eine später im Wiederaufnahmeverfahren aufgehobene strafrechtliche Verurteilung entstanden sind, eine Entschädigung zu leisten ist (§ 1 Abs. 1 StrEG). Ausgeschlossen ist eine Entschädigung, wenn der Beschuldigte die Verurteilung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat (§ 5 Abs. 2 S. 1 StrEG), was bei einem falschen Geständnis der Fall sein kann. Nach hiesiger Kenntnis hat das Landgericht Landshut aufgrund dieser Bestimmung einen Entschädigungsanspruch verneint. Eine nähere inhaltliche Stellungnahme hierzu ist mir nicht möglich, da auch die Entscheidung über eine Entschädigung nach dem StrEG in richterlicher Unabhängigkeit getroffen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Beate Merk, MdL
Staatsministerin