Portrait von Beate Merk
Beate Merk
CSU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Beate Merk zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Ramona G. •

Frage an Beate Merk von Ramona G. bezüglich Recht

Klasse Modell im Untersuchungsausschuss:

Sehr geehrte Frau Dr. Merk,

lauf finanznachrichten.de vom 20.05.2010 wird nun Herr Stoiber nicht wie ursprünglich angekündigt zu Beginn des Landesbank-Untersuchungsausschusses befragt, sondern erst am Ende.
Wäre so ein Vorgehen nicht auch ein gutes Modell für die Strafjustiz.
Man könnte doch auch in Strafprozessen einer Vorverurteilung von
Beschuldigten entgegen wirken, wenn man diese am nach allen anderen Zeugen
vernimmt.

Wie stehen Sie dazu ?

Portrait von Beate Merk
Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Gruber,

für Ihre Anfrage im Zusammenhang mit dem Verfahrensgang bei Strafverfahren danke ich.

Die Frage, wie ein Verfahren zweckmäßigerweise gestaltet wird, hängt zum Einen davon ab, welche Funktionen und Ziele dieses Verfahren verfolgt, zum Anderen, welche Rolle den beteiligten Personen dabei zu kommt. Ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren und eine anschließende Hauptverhandlung richten sich gezielt darauf zu klären, ob eine bestimmte Person eine konkrete strafbare Handlung begangen hat. Für den Ablauf strafrechtlicher Ermittlungen ist von Bedeutung, dass das Verfahren in zwei wesentliche Phasen aufgeteilt ist. Im Ermittlungsverfahren bemüht sich die Staatsanwaltschaft, möglichst viele Tatsachen zu ermitteln. Dem Beschuldigten wird die Möglichkeit einer Stellungnahme vor der abschließenden Entscheidung der Staatsanwaltschaft eingeräumt, häufig gegen Ende des Ermittlungsverfahrens. Sofern es anschließend zu einer Anklage und einer Hauptverhandlung vor dem Gericht kommt, hat der Angeklagte demgegenüber unmittelbar nach Verlesung der Anklageschrift Gelegenheit zur Äußerung. Damit wird ihm ermöglicht, vor Gericht die Geschehnisse aus seiner Sicht im Zusammenhang darzustellen, um zu den in der Anklageschrift von der Staatsanwaltschaft erhobenen und vom Gericht im Eröffnungsbeschluss für plausibel erachteten Vorwüfen möglichst effektiv Stellung nehmen zu können. Daneben räumt die Strafprozessordnung dem Angeklagten das "letzte Wort" ein.

Insgesamt denke ich, dass die gesetzlichen Bestimmungen über den Ablauf eines Strafverfahrens ihre sachliche Berechtigung besitzen. Die von Ihnen angeschnittene Problematik der Vorverurteilung besorgt auch mich. Ich denke allerdings, dass die von Ihnen vorgeschlagene Gestaltung des Verfahrens daran nichts ändern würde. Vorverurteilungen hängen nach allen Erfahrungen nicht vom Zeitpunkt ab, zu dem der Angeschuldigte sich äußert.

Vorsorglich weise ich darauf hin, dass Dr. Edmund Stoiber im Untersuchungsaus-schuss Zeuge ist.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Beate Merk, MdL
Staatsministerin