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Frage von Thomas L. •

Frage an Beate Merk von Thomas L. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Dr. Merk,

Ihr im Magazin "Der Spiegel" im Zusammenhang mit den aktuellen Vorgängen in der katholischen Kirche geäusserter Vorschlag einer Verlängerung der Verjährungsfristen erscheint mir einerseits sinnvoll, andererseits geht er nicht weit genug.

Auch in anderen Straftatsfällen können Opfer traumatisiert werden - selbst ohne körperlich angegangen worden zu sein. Die Möglichkeit einer Strafverfolgung und damit auch Erhellung der Vorgänge kann hier äusserst hilfreich sein. Überdies führt immer wieder die Verjährung zu Ergebnissen, die dem gesunden Menschenverstand nur ungerecht erscheinen können.

Ich möchte daher anregen, dass Sie als bayerische Justizministerin die Initiative ergreifen und eine Strafrechtsnovellierung auf den Weg bringen, die folgende Ziele verfolgt:

- Verjährung wird in allen Straftatsbeständen abgeschafft (Damit ist eine Aufklärung widerrechtlicher Zustände jederzeit möglich und damit der Opferschutz in den Mittelpunkt gestellt)
- In Fällen, die bislang der Verjährung unterliegen, kann mit Gründen, welche jeweils im Rahmen der Gesetzgebung untersucht werden müssen, eine "Offizialfrist" eingeführt werden, nach deren Ablauf Delikte nur noch auf Antrag verfolgt werden. (Damit ist dem Täter insofern Genüge getan, dass er nach einer Frist nicht mehr von Amts wegen verfolgt wird)

Damit bietet sich eine Gelegenheit für Sie, selbst in die DInge einzugreifne und es nicht bei wohlfeilen Äusserungen in der Presse zu belassen.

Und damit der Fragecharakter nicht verloren geht:

Wie stehen Sie zu meinem Vorschlag?
Welche konkreten Schritte unternehmen Sie unabhängig davon, um die Vorgänge in der katholischen Kirche besser aufzuklären?
Welches sind die Fälle, auf die sie sich inm Spiegel beziehen, in denen die Kirche nicht kooperiert? (Sie müssen da nicht die Täter nennen - die Diözese genügt)

Beste Grüsse und gute Jagd

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Lichtenberger,

die Verlängerung der Verjährungsfrist für sexuellen Missbrauch von Kindern ist mir ein ganz besonderes Anliegen. Ich werde mich daher mit aller Kraft für eine Verlängerung der Verjährungsfrist auf jedenfalls 30 Jahre einsetzen. Es gibt viele Fälle, in denen Opfer erst nach sehr langer Zeit zu einer Anzeige fähig und bereit sind. Sei es aus Angst, Scham, aufgrund einer Bedrohung oder weil viele Opfer das Geschehene für Jahre oder gar Jahrzehnte verdrängen - eine typische Reaktion der menschlichen Psyche auf schwere Traumata. Diese typische Verdrängungsreaktion beim Opfer unterscheidet den Missbrauch von anderen Delikten und rechtfertigt daher eine von der Systematik der Verjährungsfristen abweichende Sonderregelung.

Ich kann gut nachvollziehen, dass Sie sich dafür aussprechen, Straftaten des sexuellen Missbrauchs von Kindern nicht der Verjährung zu unterwerfen. Eine derartige Forderung hat jedoch - wie die aktuelle politische Diskussion zur Verlängerung der Verjährungsfrist zeigt - jedenfalls derzeit keine Aussicht auf Erfolg. Mit einer Initiative, die keine Aussicht auf die erforderliche Mehrheit hat, wäre den Opfern nicht gedient.

Einen Anlass, die Verfolgungsverjährung generell abzuschaffen, sehe ich nicht. Eine zeitlich unbegrenzte Verfolgbarkeit ist grundsätzlich kriminalpolitisch nicht erforderlich. Ferner wird mit zunehmendem Zeitablauf die Durchführung der Strafverfolgung aufgrund eines Verlustes und der Entwertung von Beweismitteln immer schwieriger, nicht selten auch unmöglich.

Die bayerischen Staatsanwaltschaften verfolgen konsequent alle ihnen bekannt gewordenen Verdachtsfälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern und sonstiger Gewalttaten gegen Kinder. Derzeit liegen mir keine Anhaltspunkte dafür vor, dass die Katholische Kirche mit den Staatsanwaltschaften nicht zusammenarbeitet. Eine andere Frage ist, ob in der Vergangenheit die Strafverfolgungsbehörden frühzeitig von Verdachtsfällen unterrichtet wurden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Beate Merk, MdL
Staatsministerin