Frage an Beate Meißner von Wilfried M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau M.,
wenn ich eine OTZ- Zeitungsnotiz von heute richtig verstehe, sind zumal CDU- Abgeordnete dagegen, einen Schlußstrich zu ziehen und die Vokabel "parlamentsunwürdig" aus dem Gesetz zur Stasi-Überprüfung zu streichen. Hierzu wüßte ich von Ihnen als Juristin gern, welches Unrecht einer womöglich allein schon dadurch beging, daß er sich seinerzeit aufgrund seines Glaubens / seiner Welt- Anschauung entschlossen hatte, für das MfS der DDR zu arbeiten?
Ist denn in Ihren Augen automatisch jeder, der dies in jungen Jahren - z.B. aus Liebe zu seinem Land oder auch erpreßt / geködert - für sich entschied, ein Rechtsbrecher, der lebenslänglich geächtet werden muß?
Wie würden Sie denn einen Abgeordneten beurteilen, der HEUTE insgeheim einem Nachrichtendienst zuarbeitet, indem er z.B. Informationen aus Ausschüssen oder persönlichen / privaten Unterredungen mit Ihnen irgenwohin trägt und zersetzende Gerüchte/ Desinformationen über andere streut?
Wäre ein Abgeordneter - nach Ihrem ethischen Maßstab - parlamentswürdig, der insgeheim für das Verfassungsschutzamt unter Stephan Kramer (oder z.B. das unter Herrn Maaßen) spitzelt, weil er dem Glauben anhängt, deren "Wertegemeinschaft" handele richtig? Wäre -in Ihren Augen- eine Parlamentarierin / ein Parlamentarier parlamentswürdig, die/ der für die Central Intelligence Agency (oder z.B. das "Office of Special Affairs", den Mossad oder einen Geheimdienst der Russischen Föderation) spitzelt/ operative Maßnahmen mitträgt und die Umgebung - z.B. Sie persönlich- fortwährend über die wahren Absichten bzw. die wahre Identität täuscht?
Ich bitte höflichst um vollständige und wahrheitsgemäße Antworten.
Hochachtungsvoll
Dipl. med. W. M.
Facharzt für Anatomie, Psychiatrie und Psychotherapie a.D.
Verein Anti-Korruption. Reformation 2014 e.V.