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Beate Meißner
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Frage von Wilfried M. •

Frage an Beate Meißner von Wilfried M. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau M.,

mir ist noch immer nicht transparent gemacht worden, wer die geistigen Urheber eines Dokumentes "Zur Kooperation von Jugendamt und Familiengericht" gewesen sind, das in nunmehr zweiter Auflage im Netz abrufbar ist und dessen erste Auflage mich 2009 veranlaßt hatte, mich an Sie zu wenden, weil Sie angegeben haben, Juristin zu sein (2).
Ich möchte nun auf diesem Wege Antwort auf die Frage erhalten, was wohl mit Blick auf die Wissenschaftsfreiheit gemäß GG gegen die Veröffentlichung der dienstlichen Kontaktdaten der Persönlichkeiten spricht, die in der Präambel beschrieben wurden als Verantwortliche aus zwei Ministerien, Amtsgerichten, dem OLG sowie aus Jugenämtern (2).

Sodann käme ich sehr gern mit Ihnen in ein Gespräch über die These,derzufolge das Dokument auch in zweiter Auflage u.a. geeignet ist, zur folgenreichen- z.B. auch psychopathogenen- Verletzung von Persönlicheitsrechten von Familienmitgliedern und zur effektiven Ausschaltung der Gewaltenteilung - durch "Kooperation" von Richtern mit Jugendamtsbekanntschaften - zu ermuntern.

Hätten Sie daran Interesse?

Hochachtungsvoll
Dipl. med. W. M.
Facharzt für Anatomie, Psychiatrie und Psychotherapie a.D.
Verein Anti-Korruption . Reformation 2014 e.V.

1) http://www.wilfriedmeissner.de/pdf/111-08_Anlage_fachl_Empfehlungen_KoopJA_Familiengorg.pdf
2) zur Erinnerung vgl. E- Post vom 11.Oktober 2009: http://www.wilfriedmeissner.de/pdf/7_11_09_Strafanzeige_geg_Th_LJHA.pdf

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