Frage an Beate Hane- Knoll von Jürgen M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Einführung der Volksabstimmung auf Bundesebene!
Guten Tag,
Der Bundestag hat bis heute seine Pflicht nicht erfüllt, die in Art 20 GG festgelegten Abstimmungen gesetzlich zu regeln. WARUM NICHT? Haben Sie Angst vor den Konsequenzen?
Gruß
J. M., 51067 Köln
Sehr geehrter Herr Meinecke,
kurz gesagt liegt es an der Blockadehaltung von CDU und CSU, dass im Bundestag keine Mehrheiten für dieses Vorhaben zustande gekommen sind. DIE LINKE hat hingegen keine Angst vor direkter Demokratie, im Gegenteil: DIE LINKE will Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide auch auf Bundesebene einführen. Im Antrag für ein Bundesabstimmungsgesetz (Bundestagsdrucksache 18/825 vom 17.03.2014) hat die LINKE im Bundestag konkrete Vorschläge dafür eingebracht, wie Bürger*innen eigene Gesetzesvorschläge einbringen und durchsetzen können.
Weiterhin fordert DIE LINKE in ihrem Wahlprogramm die Einführung von Referenden, mit denen die Bürger*innen ein Vetorecht gegen Entscheidungen des Bundestages ausüben können. Zum Nachlesen finden Sie den angesprochenen Bundestagsantrag für mehr direkte Demokratie unter: http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/008/1800825.pdf
Mit freundlichen Grüßen
Beate Hane-Knoll