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Barbara Woltmann
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Frage von Andreas B. •

Frage an Barbara Woltmann von Andreas B. bezüglich Innere Sicherheit

Hallo Frau Wortmann

Der Amoklauf von München hat gezeigt, dass der Täter sich durch vorausgegangene Taten inspiriert fühlte. Wie sehen Sie die Chance, durch ein Verbot der Täterdarstellung zukünftigen Nachahmern die Plattform zu entziehen, die offensichtlich der Anlass für die Tat ist. Alle Amokläufer rechnen damit, dass sie durch die Verbrechen Aufmerksamkeit und (traurige) Berühmtheit erlangen. An die Vernunft der Journalisten zu appellieren halte ich für aussichtslos. Aber es steht außer Frage, dass eben diese Veröffentlichungen der Täterprofile ein wichtiger Auslöser für das Verbrechen sind. Sehen Sie die Möglichkeit, hier von Gesetzes-Seite der Täterdarstellung, dem errichten einer Plattform, Einhalt zu gebieten? Wenn die Amokläufer nicht mehr personifiziert würden, liefen diese Aktionen ins Leere: Als arme Irre bezeichnet, nicht wert, dass man sich mit ihren Beweggründen befasst, ließe die Aussichtslosigkeit offenbar werden und gäbe kaum Anreiz, es gleich zu tun. Sensationspresse und Fernsehen tun zur Zeit aber genau das Gegenteil. Die Beweggründe zu erkennen, muß bei den Menschen im näheren Umfeld vor der Tat erfolgen, was aber auch nur ein frommer Wunsch ist. Eine Verschärfung des Waffenrechtes zielt ins Leere, weil illegale Waffen davon nicht berührt werden. Sollte nicht statt Dessen weit mehr über die Opfer gesagt werden?

MfG
Andreas Bähr

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Bähr,

vielen Dank für Ihre Frage vom 26. Juli 2016 zum Thema Sicherheit und Amokläufe.

Die schrecklichen Ereignisse in München haben gezeigt, dass eine hundertprozentige Sicherheit gegen Amokläufe auch in einem freiheitlichen Land leider nicht gewährleistet werden kann. Die Hauptaufgabe die sich jetzt stellt, liegt in der Umsetzung von Maßnahmen, die zukünftige Amokläufe verhindern können ohne dabei unsere freiheitlichen Grundrechte einzuschränken. Dafür muss erst einmal der genaue Hintergrund des Amoklaufs untersucht werden, um Ansatzpunkte für mögliche Maßnahmen zu entwickeln. Wie Sie zu Recht beschreiben ist eine Verschärfung des im internationalen Vergleich strengen deutschen Waffenrechts aufgrund der Möglichkeit der Waffenbeschaffung über illegale Wege wie dem DarkNet nicht zweckführend.

Das Ziel von Amokläufern liegt nicht primär in der Erlangung allgemeiner öffentlicher Aufmerksamkeit, sondern richtet sich überwiegend gegen eine bestimmte Personengruppe oder Ort (z.B. Jugendliche, Schule, Arbeitsstelle). Zudem würde der Zugang zu Täterprofilen auch nach einem Verbot der Täterdarstellung in Deutschland über das Internet oder über die internationalen Medien erhalten bleiben. Eine Einschränkung der Pressefreiheit oder auch der Informationspflichten der staatlichen Behörden gegenüber der Öffentlichkeit würde somit nur unsere freiheitlichen Grundwerte, wie die Pressefreiheit, untergraben, ohne einen nennenswerten Beitrag für die innere Sicherheit zu leisten. Ein Verbot der Darstellung von Täterprofilen halte ich deshalb momentan für nicht durchsetzbar und auch nicht erstrebenswert.

Mit freundlichen Grüßen,

Barbara Woltmann MdB