Frage an Barbara Wiehn von Friedel A. bezüglich Recht
1. Welchen Beruf üben Sie zurzeit aus?
2. In welchen Vorständen, Aufsichts-, Verwaltungs- oder Beiräten oder sonstigen Gremien eines Unternehmens, einer Vereinigung oder einer Körperschaft beliebiger Rechtsform sind Sie tätig (Tätigkeiten und Funktionen mit Vergütung, Aufwandsentschädigung o. ä. sowie ehrenamtliche Tätigkeiten und Funktionen)?
3. Werden Sie, wenn Sie in den 16. Bundestag gewählt werden, Ihren Beruf weiter ausüben, wenn ja in welcher Form?
4. Werden Sie als Bundestagsabgeordnete/r zu Beginn der 16. Legislaturperiode der unveränderten Übernahme der vom 15. Deutschen Bundestag am 30. Juni 2005 geänderten und verschärften Verhaltensregeln zustimmen?
Sehr geehrter Herr Alt,
ich bin Mitarbeiterin im öffentl. Dienst 25 St./Woche. Ich bin vertretungsweise im Jugendhilfeausschuss, festes Mitglied im Unterausschuss " Hilfen zur Erziehung, stellvertretendes Mitglied in der Schulregionkonferenz, stellvertretende Elternsprecherin meiner Kinder in der Grundschule und im Gymnasium, Kreisschatzmeisterin. Natürlich ohne Zuwendungen. Darüber hinaus bin ich wissenschaftliche Mitarbeiterin der Fraktion im Rahmen der gesetzlichen Zuverdienstmöglichkeiten. Ihre dritte Frage ist ganz klar mit NEIN zu beantworten. Wenn Sie die Transparenz meinen, ein klares JA.