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Frage von Gunther W. •

Frage an Barbara Weiler von Gunther W. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrte Frau Weiler,

der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz beschäftigt sich derzeit mit dem Telekompaket. Ich lebe auf einem Aussiedlerhof in der Nähe von Marburg - die Telekom verwehrt mir jedoch einen DSL Anschluss, alternative Anbieter ebenfalls. Ich kann somit an der von der EU angestrebten Informationsgesellschaft nicht teilnehmen und benötige eine Ewigkeit, um einfache Anwendungen (wie z.B. das Herunterladen Ihres tollen Rechenschaftsberichtes) durchzuführen . Meines Wissens nach diskutiert die EU derzeit über die Einführung einer Universalverpflichtung, d.h. neben dem Telefonanschluss hätte jeder Bürger unabhängig vom Wohnort auch Anspruch auf einen breitbandigen Internetzugang. Würden Sie sich dafür einsetzen? Wie beurteilen Sie die zwei Klassen-Gesellschaft Stadt-Land?

Herzlichen Dank für Ihre Antwort.

Mfg aus Maburg

G. Willers

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Willers,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema regionale Breitbandversorgung vom 16. Juni 2008. Wegen der Sommerpause komme ich erst jetzt dazu, Ihnen ausführlich zu antworten.

In der Tat ist es höchst unerfreulich, dass ländliche Regionen in Deutschland noch immer viel zu wenig an die Breitbanddienste angebunden sind. Nach Auskunft der Europäischen Kommission, die auf eine Umfrage von IDATE (Broadband Coverage in Europe 2007 ? Stand: 31. Dezember 2006) verweist, betrug die DSL-Abdeckung in den Stadtgebieten Deutschlands 99 %, während sie im ländlichen Raum Ende 2006 nur 58,5 % erreichte. Die Ursache hierfür ist, dass es privaten Betreibern meist wirtschaftlich nicht attraktiv genug erscheint, ländliche Regionen kostenintensiv anzubinden, da sie dort - aufgrund der geringen Bevölkerungsdichte - nicht so viele Kunden werben können.

Ich bin ganz Ihrer Meinung, dass dies eine Zweiklassengesellschaft Stadt-Land darstellt, in der es keinen gleichberechtigten Informationszugang gibt. Die Schaffung kommunikationstechnischer Chancengleichheit ist jedoch dringend geboten. Angesichts der zahlreichen und ständig wachsenden Vorteile moderner Internetkommunikation ist der eklatante Unterschied zwischen Ballungsräumen und ländlichen Gebieten nicht länger hinnehmbar. Zur Veranschaulichung des infrastrukturellen Stadt-Land Gefälles empfehle ich Ihnen einen Besuch des Breitbandportals des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie:

http://zukunft-breitband.de/

Dort können Sie nicht nur prüfen, wie hoch die Versorgungsdichte in Ihrer Region ist, sondern auch, welche Anbieter dort verfügbar sind.

Das Land Hessen hat im Jahr 2006 die Initiative "Mehr Breitband für Hessen" gestartet, um einen direkten Dialog zwischen potenziellen Nachfragern und Anbietern herzustellen und regionale Initiativen sowie Bürgerinnen und Bürger einzubeziehen.

Nachstehend finden Sie den Link zu der Initiative:
http://www.hessen-it.de/dynasite.cfm?dssid=55&dsmid=3837

Auch auf europäischer Ebene ist das Problem der regionalen Unterversorgung erkannt worden. Die Schaffung eines Anspruch der Bürgerinnen und Bürger auf Bereitstellung eines Breitbandanschlusses wird im Rahmen der "Überarbeitung des Rechtsrahmens für Telekommunikation" diskutiert. Dies umfasst auch einen Vorschlag der Europäischen Kommission zur Änderung der geltenden Universaldienstrichtlinie (2002/22/EG). Hierzu wird eine Konsultation durchgeführt, die mit der Veröffentlichung des "Grünbuchs" zu den Universaldiensten Ende 2008 beginnt. Noch ist nicht ganz klar, wann genau dieses Grünbuch erscheint.

Darüber hinaus hat die Europäische Kommission Anfang Juli eine Beihilferegelung im Umfang von 141 Mio. € genehmigt, durch die die Breitbandversorgung in den bisher unterversorgten ländlichen Gebieten Deutschlands deutlich gefördert werden soll. Diese Initiative ist dazu gedacht, die Kluft zwischen Stadt und Land beim Zugang zu Internetdiensten zu schließen. Private Betreiber sollen veranlasst werden, erschwingliche DSL-Anschlüsse in ländlichen Gebieten Deutschlands anzubieten, wo sie derzeit noch fehlen. Wenn kein Betreiber aufgrund der Marktbedingungen bereit ist zu investieren, können öffentliche Fördermittel zur Verfügung gestellt werden.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Barbara Weiler