Frage an Barbara Weiler von Thomas H. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Weiler,
die EU beschäftigt sich derzeit mit der Umsetzung einer neuen Tabakproduktrichtlinie, welche noch diese Legislaturperiode verabschiedet werden soll. Da ich 15 Jahre lang Raucher war und somit das Verhalten eines Rauchers nachempfinden kann, bin ich der festen Überzeugung, dass es einige Vorschläge in dieser neuen Richtlinie gibt, welche die Zahl der Raucher nicht um einen einzigen reduzieren werden (sondern eher das Gegenteil bewirken).
Seit November 2011 bin ich Nichtraucher und konsumiere Nikotin in Form von Liquiden mittels einer elektrischen Zigarette. Ich habe es somit, von einen auf den anderen Tag, geschafft, die Giftlast, welche ich mit dem Rauch einer Tabakzigarette aufgenommen habe, zu eliminieren. Demnach ist es genau dieses Thema, welches meine Frage an Sie ausgelöst hat.
Es wird in der aktuellen Version der TPD2 gefordert, Liquide mit einem Nikotingehalt von über 4mg/ml ausschließlich in der Apotheke verkaufen zu können (vorausgesetzt es würde ein Liquid die AMG Bestimmungen erfüllen).
Sollte dies so durchgesetzt werden,ist es ungewiss (eher sogar unwahrscheinlich), dass die ehemaligen Raucher, welche nun eine E-Zigarette verwenden, in der Lage sein werden, sich der enormen Giftlast der Tabakzigarette weiterhin zu entziehen.
Als Begründung für diesen Vorschlag werden sowohl gesundheitliche Gründe, sowie der Verbraucherschutz angegeben. Ich als Verbraucher kann für mich behaupten, dass es kein weiteres Produkt, Genuß- und/oder Lebensmittel gibt, zu dem ich mich so umfassend und gut informieren konnte, wie es bei der E-Zigarette der Fall ist.
Einen gute Zusammenfassung kann man sich in diesem Offenen Brief auf http://blog.rursus.de/2013/04/offener-brief-an-herrn-heiko-thomas/ bekommen.
Haben Sie Sich bereits mit der TPD2 beschäftigt? Haben Sie Sich in diesem Zusammenhang auch mit der E-Zigarette beschäftigt? Wie stehen Sie aktuell zu dem Thema E-Zigarette und der geforderten Regulierung in der TPD2?
Mit freundlichem Gruß
Sehr geehrter Herr Hartenfeller,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich bitte um Verständnis, dass ich mich aufgrund der zahlreichen Anfragen auf meinen Wahlkreis Nordhessen beschränken muss. Wenden Sie sich doch bitte an Dr. Udo Bullmann MdEP. Er ist für Südhessen zuständig.
Mit freundlichen Grüßen
Barbara Weiler